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EU-Neuwagenkauf: Was ist zu beachten?

Veröffentlicht in Finanzen

Quelle: ERGO VersicherungsgruppeQuelle: ERGO Versicherungsgruppe

Dank liberaler EU Bestimmungen, ist der Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union frei und Autos können auch aus unseren Nachbarländern gekauft werden. Dennoch hat so mancher Autofahrer Bedenken dagegen. Doch wo liegen die Vor- und Nachteile von Neuwagen aus dem EU-Ausland, gibt es Risiken und was ist beim Kauf zu berücksichtigen?

Fragen wir zuerst: Was versteht man unter EU-Neuwagen? Ein EU-Neuwagen ist nichts anderes, als ein Wagen, der innerhalb der EU in ein anderes Land verkauft wird. Man kann seine Autosuche also auf das benachbarte EU-Ausland erweitern, oder im eigenen Land nach importierten Autos schauen, denn EU-Neuwagen werden auch in Deutschland zum Verkauf angeboten.

Warum sind die Angebote so günstig?

Angebote, die bis zu 40 Prozent unter denen hierzulande liegen, sind bei EU Neufahrzeugen keine Seltenheit. Grund ist die im Vergleich zu Deutschland wesentlich höhere Besteuerung von PKW in diesen Ländern. Um die Fahrzeuge trotzdem bezahlbar zu halten, sind die Nettopreise der Neuwagen dort deutlich unter denen deutscher Autohändler angesiedelt. Auch eine geringe Kaufkraft im Stammland kann für niedrige Preise verantwortlich sein. Der Vorteil für den angehenden Autokäufer liegt auch hier im günstigen Nettopreis, zu dem in Deutschland nur die Mehrwertsteuer hinzugerechnet wird.

Nur wer vergleicht, geht auf Nummer Sicher

Ein peinlich genauer Vergleich der angebotenen Wagen ist bei EU-Neuwagen wichtig. Denn hier gibt es in vielen Fällen große Unterschiede in der Ausstattung. Spezifische Ausrichtungen auf das Verkaufsland wie z.B. eine Serienausstattung inklusive Winterpaket gibt es in Skandinavien, im Mittelmeerraum gibt es Klimapakete. Zu beachten ist, dass einige Sicherheitssysteme in manchen Ländern nicht zur Serienausstattung gehören. ABS und ESP sind allerdings EU-weit vorgeschrieben. Die Ausstattungsmerkmale des Wunsch- Pkw sind auf jeden Fall vor der Suche nach dem geeigneten Neuwagen festzulegen.

Auf welche Formalitäten muss ich beim Kauf achten?

Quelle: Meliha Sarper/ACEWichtig ist, das Sie alle benötigten Papiere und Unterlagen komplett vorliegen haben. Das sind:

1. Original- Fahrzeugpapiere plus ein CoC (Certificate of Conformity). Diese Unterlagen werden für die Zulassung in Deutschland benötigt.
2. Alle zum Fahrzeug gehörenden Originalschlüssel müssen vorhanden sein.
3. Das Original-Serviceheft plus Garantieerklärung mit der eingetragenen Fahrgestellnummer. (Nummern überprüfen).
4. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag mit Angaben über Nettopreis, Ausstattungsdetails und Termin der Übergabe. Die Bezeichnung "Neuwagen“ muss in allen Dokumenten erscheinen.
5. Achten Sie darauf, dass Sie Dokumente wie Kaufvertrag, Garantieerklärung etc. in deutscher Sprache vorgelegt bekommen, um Unklarheiten vorzubeugen.

Und wie sieht es mit Gewährleistung und Garantie aus?

Gewährleistung (Sachmängelhaftung)

Die Sachmängelhaftung beginnt ab dem Zeitpunkt der Übergabe den deutschen Käufer und ist eine 2 Jahre lange, gesetzliche Haftung des Kfz-Verkäufers für den verkauften Neuwagen. In den ersten 6 Monaten steht dabei der Verkäufer in der Beweispflicht, in den folgenden 18 Monaten liegt die Beweispflicht für Schäden am Kfz beim Käufer.

Grundsätzlich ist die Sachmängelhaftung EU-weit zwar harmonisiert. Doch kommt es zu Nachbesserungen oder Reparaturen, muss zunächst Kontakt mit dem ausländischen Händler aufgenommen werden. Denn die Grundlage für die Sachmängelhaftung sind die Gesetze des Herkunftslandes des Fahrzeugs - zumindest sofern das Fahrzeug nicht von einem Zwischenhändler aus Deutschland gekauft wurde.

Daher sind oft sprachliche Hürden zu überwinden und die für den Laien schwer zu verstehende Gesetzgebung des jeweiligen ausländischen Kaufrechts zu beachten. Im Einzelfall unterscheidet sich die Handhabung der Gewährleistung abhängig von der Arbeitsweise des EU-Neuwagen-Anbieters.

  • Wichtig ist zu wissen, dass - sollte der Kaufvertrag mit einem deutschen Re-Importeur geschlossen worden sein -  in der Regel deutsches Kaufrecht Anwendung findet und somit auch die gesetzliche Gewährleistung nach deutschem Recht gültig ist.
  • Wurde das Kfz allerdings von einem Vermittler erstanden, greift das Kaufrecht des Landes, aus dem das Fahrzeug von dem ansässigen Händler erstanden wurde. Achten Sie daher darauf, wer im Kaufvertrag als Verkäufer aufgeführt wird.
  • Beim direkten Kauf im EU-Ausland gilt in aller Regel, wie beim Kauf über einen Vermittler, das nationale Recht des Kauflandes.

Das heißt: Sitzt der Verkäufer/Vermittler im Ausland, dann findet regelmäßig ausländisches Recht Anwendung. Sitzt der Verkäufer hingegen in Deutschland und wird dieser selbst Vertragspartner, dann gilt deutsches Recht.

Daher macht auch eine Auslandsrechtsschutzversicherung durchaus Sinn, um auftretende rechtliche Unstimmigkeiten abzudecken. In rechtlichen Belangen können Sie sich auch gerne an unsere Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden, hier kann man Ihnen weiterhelfen.

Garantie

Laut ADAC gilt für die Herstellergarantie folgende Regelung: Wenn der Autokäufer im Besitz eines Serviceheftes und der Garantieurkunde (incl. Stempel des ausländischen Vertragshändlers, dortigem Auslieferungs-Datum und Fahrgestellnummer!) des ausländischen Vertragshändlers ist, sind EU-weit alle Vertragswerkstätten zu Garantieleistungen verpflichtet.  Bei den Garantieleistungen gelten die Bestimmungen des Landes, für welches das Auto vom Hersteller bestimmt war. Das gilt sowohl beim Kauf vom Re-Importeur, über einen Vermittler als auch direkt beim ausländischen Händler. Dabei beginnt die - im Regelfall 2-3 Jahre betragende - Herstellergarantie bereits ab dem Zeitpunkt, an dem das Kfz durch den ausländischen Vertragshändler erstmalig zugelassen oder an den Importeur übergeben wurde. Freiwillige Kulanzleistungen nach Ablauf der Garantiefrist werden von Seiten des Herstellers überwiegend abgelehnt.

Fazit

Ob ein EU-Neuwagenkauf für den angehenden Autokäufer eine ansprechende Option ist, muss jeder für sich selber entscheiden. Kräftige Preisnachlässe winken, aber die eine oder andere Unwägbarkeit sorgt für Skepsis. Informieren Sie sich über die Ausstattungsmerkmale des Wagens, die Verkaufsmodalitäten und ganz wichtig - über das Geschäftsgebaren und die Seriosität des Händlers. Wenn Sie auf Nummer gehen wollen, empfehlen wir Ihnen unsere Werkstattsuche, denn viele der gelisteten freien Werkstätten sind auch Kfz-Händler. Lassen Sie sich beraten, vielleicht steht Ihr Traumauto dort schon auf dem Hof!

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

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...unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Sebastian Trost (www.ra-trost.de) / Ralf Galow

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Quelle: Meliha Sarper/ACE; ERGO Versicherungsgruppe


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