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Mitgebrachtes Öl: Werkstätten können Einsatz verweigern

Veröffentlicht in Allgemein

Das kann die Werkstatt beim besten Willen nicht nachprüfen: Ist das vom Kunden mitgebrachte Öl überhaupt für den Wagen geeignet? Um drohenden Haftungsansprüchen bei Motorschäden aus dem Weg zu gehen, kann der Betrieb den Ölwechsel ablehnen …

Quelle: Mobil 1Quelle: Mobil 1

Nicht jedes Öl entspricht den Herstellervorgaben

Das sieht man immer wieder: Zwischen den Tapeten und der neuen Badezimmergarnitur wird im Baumarkt auch gleich ein Auge auf einen großen Kanister Öl geworfen und schon landet er im Einkaufswagen. Aber der Einkauf des kostspieligen Liquids ist nicht so einfach, wie es vor ein paar Jahren noch war. Immer mehr Hochleistungsöle mit genau auf das Markenmodell abgestimmten Schmiereigenschaften drängen auf den Markt und sättigen so die Nachfrage für die leitungsoptimierten Hochleistungsaggregate in den modernen Autos. Und da sollte man kein Wald- und Wiesen Mineralöl, egal welche Viskositätsklasse, hineinschütten.

Werkstätten sind nicht zur Verwendung des mitgebrachten Öls verpflichtet

Laut dem Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK), kann die Werkstatt das Einfüllen des mitgebrachten Öls ablehnen. Der Grund für die Vorgehensweise der Werkstätten liegt dabei in der Verpflichtung gegenüber den Kfz-Herstellern, den Ölwechsel exakt den Vorgaben gemäß durchzuführen. Denn - sollte ein Motorschaden auf die Verwendung des falschen Öls zurückzuführen sein, kann sogar der Verlust der Garantie des Fahrzeugs drohen. Deswegen kann die Werkstatt auch keine Sachmängelhaftung für vom Kunden mitgebrachtes Öl übernehmen.

Auch die freien Kfz-Fachwerkstätten kalkulieren die Kosten des Ölwechsels mit der Verwendung des von der Werkstatt bezogenen und bereitgestelltem Öls. Denn nur so kann die Werkstatt wirtschaftlich kalkulieren und auch die Befüllung mit dem nach Herstellervorgaben geforderten Öl garantieren.

Vorher bei der Werkstatt informieren

Natürlich gäbe es auch „Öl auf dem freien Markt zu kaufen, dass die Herstellervorgaben erfüllt und auch die passenden Freigaben erfüllt“, räumt Constantin Hack vom Auto Club Europa (ACE) ein. Constantin Hack weiter:  „Wir raten Verbrauchern, die ihr Öl mitbringen wollen, vorher bei der Werkstatt anzurufen, um zu klären, ob sie bereit ist, es zu verwenden.“
Dann aber sollte man mit einer zusätzlichen Service- oder Entsorgungsgebühr rechnen: „Die ist sonst im Preis fürs Öl einkalkuliert, bei mitgebrachtem Öl natürlich nicht“, so Hack. Laut ZDK-Sprecher Ulrich Köster ist „selbst bei geschlossenen Gebinden eine gewisse Vorsicht geboten, denn die Angaben auf den Ölflaschen sind nicht immer eindeutig“ sagt er. Wenn eindeutig abgeklärt sei, dass das Öl eine Herstellerfreigabe besitzt, spreche zwar nichts gegen dessen Verwendung. Aber: „Die letzte Entscheidung muss immer die Werkstatt treffen.“ so Köster.

Fazit

Was soll man sich den ganzen Ärger machen? Beim Baumarkt-Öl hat man sich vergriffen, man ist umsonst hin- und hergefahren, den Ansprechpartner der freien Kfz-Fachwerkstatt des Vertrauens in Anspruch genommen und dabei Zeit und Nerven investiert. Und wofür? Das ist die Frage… gespart hat man hierdurch nichts, denn die paar Euros, die man vermeintlich beim Einkauf des Öls spart, kommen letztendlich wieder als zusätzliche Gebühren auf der Werkstattrechnung zutage.

Also – überlassen Sie ruhigen Gewissens Ihrer Kfz-Werkstatt die Wahl des richtigen Öls, denn nur hier kann man bei einer schlanken Kostenstruktur maximalen Gegenwert erwarten. Und das völlig ohne Aufwand und mit der Gewissheit, dass das Öl den Herstellervorgaben für das Modell entspricht und somit auch die Garantie des Fahrzeugs erhalten bleibt.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

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Quelle: Mobil 1; Vergölst


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