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Gesetzesänderung: Verschärfung der Winterreifenpflicht

Veröffentlicht in Allgemein

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

In Zukunft muss beim Winter-Neureifenkauf besonders genau hingeschaut werden. Der Bundesrat hat eine Gesetzesverschärfung beschlossen, welche Reifen künftig als Winterreifen gelten. Dies gilt uneingeschränkt für alle Reifen. Zudem wurden Bußgelder erhöht und die Frage der Halterhaftung deutlicher formuliert. Die AUTOFAHRERSEITE.EU klärt Sie auf, worauf Sie achten müssen.

Der Bundesrat hat in der 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung (StVO) diese Änderungen verabschiedet. Seit dem 1. Juni 2017 sind diese bereits in Kraft. Demnach müssen Winterreifen nach einer Übergangsfrist neben der M+S-Kennzeichnung auch das Schneeflocken bzw. Alpine-Symbol aufweisen. Die "M+S"-Kennzeichnung alleine reicht zukünftig nicht mehr aus.

Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in Deutschland keine allgemeine, sondern nur eine situative Winterreifenpflicht. Das heißt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis oder Reifglätte muss das Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet sein (§ 2 Absatz 3a StVO).

Sämtliche Reifen betroffenAlpine symbolQuelle: AUTOFAHERSEITE.EU

Alle ab dem 1. Januar 2018 hergestellten Reifen müssen zudem mit dem "3 Peak Mountain Snow Flake" (3PMSF)- Piktogramm, gekennzeichnet sein, damit diese als Winterreifen gelten. Für die bis zum 31. Dezember 2017 produzierten und nur mit M+S (oder M&S oder M.S.) gekennzeichneten Winterreifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024.

Ganzjahresreifen sind ebenfalls von der Änderung betroffen. Die Gesetzesänderung betrifft Pkw, SUV, Van, Geländefahrzeuge, Wohnmobile, Lkw und Busse. Ausgeschlossen von der Regelung sind Land- und Forstwirtschaft, Einsatzfahrzeuge (Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zolldienst), Stapler und motorisierte Krankenfahrstühle.

Bußgelder erhöht und Verantwortung geregelt

Die Reifenverbote treten erst mit der Zeit in Kraft. Doch die neue gesetzliche Verordnung bringt auch sofortige Veränderungen mit sich. Zum einem sind nun die Verantwortlichkeiten klar bestimmt. Für die ordnungsgemäße Bereifung des Fahrzeuges mit Winterreifen ist neben dem Fahrzeugführer auch der Fahrzeughalter verantwortlich. Damit soll ein Auseinanderfallen der Verantwortlichkeit vermieden werden.

Zum anderen wurden die Strafen des Bußgeldkatalogs erhöht. Wer mit unzulässiger Bereifung erwischt wird, muss 60 Euro Strafen zahlen. Es kann aber noch schlimmer kommen. Die Strafen können bei Gefährdung (100 €) und bei Unfallfolge (120€) noch viel höher ausfallen. Zudem: Der Fahrzeughalter, der das Fahren mit unzulässiger Bereifung bei den aufgeführten winterlichen Straßenbedingungen anordnet oder zulässt, erhält ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro. Außerdem erhält man für beide Tatbestände einen Punkt in Flensburg.

Fazit

Zwar greifen die Reifenbestimmungen erst in einigen Jahren, doch da Reifen, je nach Laufleistung, alle vier Jahre gewechselt werden sollten, behalten Sie die Änderungen bereits in Ihrem Hinterkopf, um sich für die richtige Bereifung beim Kauf zu entscheiden. Falls Sie unsicher sind, können Sie sich in vertrauensvoll an Ihre freie Werkstatt wenden, die bestens informiert ist und Sie fachlich einwandfrei beim Reifenkauf beraten kann.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

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