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Fahrerlaubnisentzug: Gilt ein ausländischer Führerschein?

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Führerschein weg? Manche Zeitgenossen kommen dann auf die Idee, einen ausländischen Führerschein machen zu wollen, um in Deutschland wieder mobil zu sein. Aber - ist das legal und gelten im Ausland gemachte Führerscheine auch in Deutschland?

Ausländische Führerscheine mit Einschränkungen

In den meisten Fällen macht der Entzug des Führerscheins Sinn, wenn das Punktekonto überschritten wird. Daher ist die Logik hinter dem Gedanken, sein neues Führerscheinglück im Ausland zu suchen, bereits äußerst fragwürdig. Dabei sind - laut dpa - ausländische Führerscheine grundsätzlich gültig, der Besitzer muss allerdings mindestens 180 Tage lang seinen Wohnsitz in dem Land gehabt haben, in dem er auch die Fahrerlaubnis absolviert hat. Das bedeutet aber nicht, einen „Freifahrtschein“ im Ausland machen zu können, der den entzogenen Führerschein ersetzt. Es werden zwar ausländische Führerscheine in Deutschland anerkannt, allerdings mit einigen Einschränkungen.

In Deutschland verboten

So ist nicht ausschließlich die Aufenthaltszeit in dem Ausstellungsland des Führerscheins ausschlaggebend. Maßgeblich ist auch der Erlass, dass seit 2009 in Deutschland die Führerscheine, die im Ausland erworben wurden, keine Gültigkeit besitzen, wenn der deutsche Führerschein davor entzogen wurde. Im Klartext heißt das, wenn der Führerschein in Deutschland weg ist, stellt auch der Erwerb eines ausländischen Führerscheins keine gültige Fahrerlaubnis in Deutschland dar und der Auslandsführerschein ist somit ungültig.

Fazit

Alles andere wäre auch Humbug, denn allein durch den Erwerb eines Führerscheins im Ausland wird das Fahren in Deutschland nicht wieder legitimiert. Fahren Sie rücksichtsvoll und vorausschauend, dann reduziert sich das Punktekonto ganz von allein. In dem Sinne - eine entspannte und sichere Fahrt wünscht Autofahrerseite.eu.

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Unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Sebastian Trost / Ralf Galow

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