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Aufpassen beim Rückwärtsfahren!

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Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Spiegel links, Spiegel rechts, Rückspiegel und langsam zurücksetzen… noch ein Stückchen und „Rumms“, da ist es passiert. Die Front des rückwärtig parkenden Pkw war wohl doch ein wenig länger als vermutet. Man kam ja auch schlecht aus der Lücke heraus … gibt es vielleicht eine Mitschuld des hinter einem parkenden Fahrzeugs?

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Zum Fall, den der BGH entschied

Eine Autofahrerin stellte ihren Wagen auf einem Autobahnparkplatz hinter einem Lkw ab. Dieser stieß beim Zurücksetzen gegen das geparkte Auto. Der Schaden von ca. 2000 Euro muss, laut richterlichem Beschluss des BGH, komplett vom Lkw Fahrer getragen werden. Dabei bestand die Annahme, dass gegen die erhöhte Sorgfaltspflicht verstoßen wurde.

Verantwortung liegt beim Fahrer

Dabei ist die Frage der Schuld ganz eindeutig definiert: Die Verantwortung für einen Auffahrunfall beim Zurücksetzen des Pkw liegt eindeutig beim Fahrer des rangierenden Fahrzeugs.
Der Causus Knackus ist hierbei die erhöhte Sorgfaltspflicht beim Zurücksetzen des Fahrzeugs. Darüber informierte auch die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit dem Verweis auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Müllheim (Az.: 8 C 178/13).

Fazit

Auch wenn das Fahrzeug schlecht zu überblicken ist, im Zweifelsfall sollte man lieber noch einmal aussteigen und sich beim Rückwärtsfahren über die Abstände vergewissern. Oder jemanden zu Hilfe bitten. Denn schnell ist ein Parkrempler passiert und dann ist der Ärger groß.

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Fotos dieses Artikels:
Quelle: Wissenschaftsjahr 2008 – Jahr der Mathematik, Bundesministerium für Bildung und Forschung; AUTOFAHRERSEITE.EU

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