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Verbandkasten regelmäßig checken!

Veröffentlicht in Sicherheit

Jeder sollte das wissen: Wo liegt mein Verbandkasten und ist er noch gültig? Denn Sicherheit geht vor und bei einem Unfall kommt es auf Sekunden an. Also, ab zum Check …

Ein Verbandkasten ist PflichtQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Ohne ihn läuft nichts, denn ein Verbandkasten ist Pflicht. Seit 2015 gilt für die Verbandkästen in Pkw´s die neue DIN-Norm 13164. Für das Mitführen im Auto ist es essentiell, dass der Verbandkasten der DIN-Norm entspricht. Andere Verbandkästen sind nicht verkehrskonform.

Aufenthaltsort unbekannt

Nicht nur, ob ein gebrauchsfähiger Verbandkasten an Bord ist, sollte dem Autofahrer geläufig sein, auch der genaue Ort ist wichtig. Denn der Kasten muss im Notfall jederzeit schnell zu erreichen sein. „Im Notfall kommt es auf jede Sekunde an“, so Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) laut dpa. „Deshalb muss jeder Autofahrer den Verbandkasten mit einem Griff zur Hand haben. Dabei sollte der Kasten in erreichbarer Nähe untergebracht sein, liegt er im Kofferraum, muss man darauf achten, ihn nicht unter der Bodenplatte oder Gepäckstücken o.ä. zu deponieren.

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Laut einer GfK-Umfrage unter 1425 Autofahrern im Auftrag der „Apotheken-Umschau“ wussten zwölf Prozent der Befragten noch nicht einmal, wo sich ihr Verbandkasten im Auto befindet. Und 67 Prozent der Teilnehmer der Umfrage überprüfen die Vollständigkeit und Haltbarkeit des Verbandkastens erst vor der nächsten Hauptuntersuchung.

Verbandkasten regelmäßig prüfen

Dabei prüfen Sie den Kasten nicht nur erst kurz vor der HU. Ein jährlicher Check des Verbandkastens ist ratsam. Auf dem Kasten ist ein Ablaufdatum vermerkt, das strengstens eingehalten werden sollte, da die enthaltenen Materialien altern, Heftpflaster und Wundschnellverbände schnell unbrauchbar werden und der Klebstoff seine Klebkraft verliert. Ein erst gar nicht vorhandener Verbandkasten wird mit 15 Euro Bußgeld bestraft. Werden Materialien entnommen, kann man sie durch einen adäquaten Ersatz aus der Apotheke auffüllen.

Dabei sind folgende Artikel laut DIN-Norm 13164 immer im Verbandkasten enthalten:

1 Heftpflaster mit den Abmessungen 5 m x 2,5 cm DIN 13019-A
8 Wundschnellverbände mit jeweils 10 cm x 6 cm DIN 13019-E
3 Verbandpäckchen 8 x 10 cm DIN 13151-MQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU
1 Verbandpäckchen 10 x 12 cm DIN 13051-G
2 Verbandtücher für Brandwunden DIN 13125-BR
1 Verbandtuch 60 x 80 cm DIN 13152-A
6 Kompressen 100 mm x 100 mm
1 Rettungsdecke mit den Mindestmaßen 2,1 m x 1,6,
   Mindestfoliendicke 12 µm
2 Fixierbinden DIN 61634-FB 6 oder Mullbinden DIN 61631-MB-6 CV/CO
3 Fixierbinden DIN 61634-FB 8 oder Mullbinden DIN 61631-MB-8 CV/CO
2 Dreieckstücher DIN 13168-D
1 Schere DIN 58279 A 145
4 Einmalhandschuhe DIN EN 455-1 und DIN EN 455-2
1 Erste-Hilfe-Broschüre als Anleitung für den Erste-Hilfe-Fall
1 Inhaltsverzeichnis

Mitführpflicht im Ausland?

Nicht nur in Deutschland, auch in vielen europäischen Ländern muss ein Verbandkasten mitgeführt werden. In Urlaubsländern wie Italien oder Spanien ist das Mitführen eines Erste Hilfe-Set Pflicht, dem der Verbandkästen mit der DIN 13164 aber gerecht werden sollte. Informieren Sie sich daher vor Antritt der Reise über die genauen Bestimmungen in ihrem Urlaubsland.

Fazit

Nachgucken, überprüfen und bei Ablauf erneuern. Diesen Check sollte man nicht nur vor einer anstehenden Hauptuntersuchung durchführen, sondern in jährlichen Abständen. Denn ein aktueller, komplett gefüllter Verbandkasten kommt ihrer eigenen Sicherheit zugute.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

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