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Super Sache: Führerschein mit 17

Veröffentlicht in Tipps & Trends

Nicht nur 18-Jährige dürfen ans Steuer eines Pkw, auch mit siebzehn kann man durchaus schon am Straßenverkehr teilnehmen. Unter welchen Umständen das der Fall ist, klären wir hier …

Quelle: Hanne Engwald / Tüv RheinlandNicht jeder darf fahren

Das wäre natürlich der Wunschtraum vieler 17-Jähriger: schnell den Führerschein gemacht und dann ab auf die Piste. Aber was z.B. in vielen Bundesstaaten der USA schon ab 16 Jahren möglich ist, gibt es in Deutschland nur in eingeschränkter Form. Hier dürfen seit 2011 Jugendliche im Alter von 17 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen offiziell am Straßenverkehr teilnehmen.

Das sollte man beim Fahren mit 17 beachten:
 
  • Bei Interesse kann man sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden. Nach Absolvierung der gleichen Fahrausbildung wie ältere Fahrschüler und bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF 17-Teilnehmer nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“ ausgehändigt. Diese gilt, in Zusammenhang mit dem Personalausweis, als Fahrerlaubnis für das „Begleitete Fahren“.
  • Als 17-Jähriger kann man dann ohne Limitierung der Zeit oder Anzahl der Fahrten am Straßenverkehr teilnehmen.
  • Voraussetzung ist jedoch, dass man nur mit einer Begleitperson, die mindestens 30 Jahre alt sein muss, seit mindestens fünf Jahren die Führerscheinklasse B besitzt und maximal einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister hat, das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegt.
  • Bis zu dem 18. Geburtstag dürfen BF 17-Teilnehmer dann das Auto in Begleitung einer Person bewegen, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein muss.
  • Nach Erreichen des 18 Lebensjahres erhalten die BF 17-Teilnehmer dann ihren Führerschein ausgehändigt.

Nur Vorteile bei begleitetem Fahren

Auch der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, stellt fest:
„ … Studien beweisen, dass Teilnehmer am begleiteten Fahren als 18-Jährige um 23 Prozent seltener an Unfällen beteiligt sind und 22 Prozent weniger Verkehrsverstöße begehen als Jugendliche, die ihren Führerschein auf herkömmlichem Wege erworben haben.“

Quelle: Maria Schulz / TÜV RheinlandWie beantragt man den Führerschein ab 17?

Der erste Weg des Interessenten sollte zur Fahrschule führen. Hier kann man sich über den BF17 informieren und auch direkt anmelden.
Die Begleiter müssen auf einem kurzen Zusatzantrag eingetragen werden. Dem müssen allerdings die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter schriftlich zustimmen.
Jeder der eigetragenen Begleiter muss dem Antrag noch Kopien seines Personalausweises und des Führerscheins beilegen sowie in einem zusätzlichen Formular bestätigen, dass er sich für das BF17 zur Verfügung stellt und einverstanden ist, das über ihn eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister zu seinem Punktestand eingeholt wird.

Der nächste Anlaufpunkt ist die Führerscheinstelle. Dort werden, neben den bereits genannten Formularen folgende Unterlagen benötigt:
 
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Foto
  • Sehtest vom Augenarzt o. Optiker, der nicht älter als zwei Jahre sein darf
  • Nachweis über Teilnahme am Lehrgang „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (kleiner Erste-Hilfe-Kurs)
Die anfallenden Gebühren für den Führerscheinantrag, die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung und die Überprüfung der Begleitpersonen im Verkehrszentralregister sind bundesweit derzeit nicht einheitlich. Im Allgemeinen werden die anfallenden Gebühren auf dem Portal der zuständigen Führerscheinstelle aufgelistet.
Der Rest geht dann automatisch: die zuständige Führerscheinstelle benachrichtigt die Fahrschule, wenn die Prüfung der Unterlagen abgeschlossen ist.
Hier wird man, nach erfolgreicher Prüfung bei der Fahrschule auch die sogenannte „Prüfungsbescheinigung“ zum Begleiteten Fahren abholen.
Auch den „Kartenführerschein“ bekommt man, nach Erreichen des 18. Lebensjahrs hier ausgehändigt. Dabei muss der „Kartenführerschein“ nicht extra beantragt werden, die Führerscheinstelle bearbeitet, laut der Deutschen Verkehrswacht, den Vorgang automatisch.

Fahren ohne Führerschein ist verboten

Bei all den guten Nachrichten und der Aussicht, bereits mit 17 Jahren am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, sollte man allerdings nicht in Versuchung geraten, ohne gültige Fahrerlaubnis Auto zu fahren.
Denn das ist strengstens verboten und der Gesetzgeber sieht das äußerst kritisch.
Im Klartext: Wer bereits vor dem 17. Lebensjahr ohne Führerschein Auto fährt, begeht eine Straftat. Da man vorsätzlich handelt, sind Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafen möglich.
Im Falle einer Fahrlässigkeit sind das, laut dpa, bis zu sechs Monate oder eine Geldstrafe. Was die meisten nicht wissen: Dies gleichen Strafen drohen auch dem eingetragenen Halter des Fahrzeugs, wenn er die Fahrt mit seinem Fahrzeug zulässt!
Dadurch, dass man dem Fahrer ohne Führerschein dann auch noch eine „erwiesene Unzuverlässigkeit“ nachweisen kann, wird für ein paar Jahre, je nach Ermessen des Richters, für den Führerscheinerwerb gesperrt.

Fazit

Prima Sache! Sogar mit 16 ½ Jahren kann man sich schon in der Fahrschule anmelden. Und wenn man dann endlich 17 wird, hat man den Führerschein eventuell schon in der Tasche.
Natürlich muss man noch ein Jahr mit der Begleitperson auf dem Beifahrersitz Vorlieb nehmen, aber man kann schon selbstständig Auto fahren, am Straßenverkehr teilnehmen und wichtige Erfahrungen sammeln.
Und wenn man dann das 18. Lebensjahr erreicht hat, wird nicht noch lange in der Fahrschule gelernt, sondern man darf sofort, nach Aushändigung des Führerscheins, mit ausreichender Routine auf die Straße.
In diesem Sinne, autofahrerseite.eu wünscht allen Fahranfängern und Führerscheinneulingen eine sichere und gute Fahrt!

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Fotos dieses Artikels:
Quelle: Hanne Engwald & Maria Schulz / TÜV Rheinland

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