Welche Regeln gelten im Umgang mit Bussen an Haltestellen?
Das kennen wir zu Genüge aus dem Auto-Alltag: Man ist im Berufsverkehr mit dem Auto unterwegs, vor einem fährt ein Linienbus. Fünfzig Meter weiter befindet sich die Haltestelle und der Bus schaltet bereits die Warnblinkanlage an. Darf der Bus jetzt überholt werden, oder ist es gesetzlich vorgeschrieben, an der Haltestelle hinter dem Bus zu warten? AUTOFAHRERSEITE.EU sagt Ihnen, wie's geht …
Autofahrer sind verunsichert oder falsch informiert
Viel zu oft lässt der Autofahrer sich im täglichen Straßenverkehr treiben und kopiert nur die Verhaltensweisen der restlichen Verkehrsteilnehmer. Und ist sich sicher, dass er sich völlig korrekt beim Überholvorgang eines haltenden Busses verhält. Schließlich hat er ja auch die notwendigen Fakten irgendwann einmal in der Fahrschule gelernt.
Aber stimmen die vermeintlichen Fakten auch mit der Straßenverkehrsordnung (StVO, § 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse, http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__20.html ) überein? Und wie ist die momentane Situation auf der Straße, verhalten sich die Verkehrsteilnehmer richtig? Das hatte der Auto Club Europa (ACE) untersucht und die Ergebnisse waren bedenklich.
Viele Fehler im Alltag
An 340 Bushaltestellen hatte der ACE (E-Paper ACE) im Sommer 2014 Verkehrsbeobachter platziert, insgesamt wurde das Verhalten von 5468 Verkehrsteilnehmern registriert und ausgewertet. Die Ergebnisse waren deutlich: Mehr als 60 Prozent der Autofahrer überholten Linienbusse, die mit eingeschalteter Warnblinkanlage fuhren. Und an 74 Prozent der Busse, die an den Haltestellen bereits standen, wurde mit überhöhter Geschwindigkeit vorbeigefahren. Und das ist schnell passiert, denn hier ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt und die liegt bei etwa vier bis sieben km/h. Die gleichen Geschwindigkeitsvorgaben gelten übrigens auch für den Gegenverkehr!
Und dabei sind sich viele Autofahrer über ihr Fehlverhalten nicht bewusst, das wurde auch mittels einer Forsa-Umfrage im Auftrag eines Versicherungsunternehmens in 2014 nachgewiesen. Dabei gaben 72 Prozent der über 2000 befragten Personen an, „die meisten Verkehrsregeln zu kennen“ und nur jeder sechste deutsche Autofahrer sah eine Notwendigkeit, persönliche Kenntnisse über die Verkehrsregeln auf den letzten Stand bringen zu müssen.
Welche gesetzlichen Vorgaben sind zu beachten, wie verhalte ich mich richtig?
● Regelung 1: Bei einem fahrenden Bus:
Bei einem Bus, der sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht der Haltestelle nähert, gilt für den Autofahrer ein striktes Überholverbot!
Nur in dem Falle, wenn ausschließlich der rechte Blinker gesetzt wurde, darf man vorsichtig an dem Bus vorbeifahren. Auch auf einen ausreichenden Seitenabstand muss geachtet werden, der sollte immer der Verkehrssituation angepasst sein.
● Regelung 2: Bei einem stehenden Bus:
Sollte ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle stehen, darf an ihm grundsätzlich nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Das Gleiche gilt für die Verkehrsteilnehmer auf der anderen Fahrbahnseite im Gegenverkehr: Auch hier ist Schrittgeschwindigkeit, d.h. maximal sieben km/h vorgeschrieben!
Bei nicht eingeschaltetem Warnblinklicht am Bus darf man, laut StVO, vorsichtig und mit angepasster Geschwindigkeit, den stehenden Bus passieren. Sollten allerdings gerade Passagiere ein- und aussteigen, greift erneut die Regelung, dass die Autofahrer auf der rechten, befahrenen Straßenseite den Bus ausschließlich mit Schrittgeschwindigkeit passieren dürfen.
● Regelung 3: Bei der Weiterfahrt eines Busses:
Bei der Abfahrt vom Haltepunkt müssen andere Verkehrsteilehmer dem Bus das Einfädeln ermöglichen. Wenn nötig, müssen diese Warten.
● Regelung 4: Parken in der Umgebung einer Haltestelle:
Und auch das Parken ist verboten: 15 Meter vor und hinter dem Haltestellenschild darf nicht geparkt werden, das gilt auch dann, wenn die eigentliche Haltestellenbucht kürzer als die angegebenen 15 Meter ist. Dann gelten die 15 Meter Abstand über die Bucht hinaus.
Welche Strafen drohen bei Fehlverhalten an Bushaltestellen?
Nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte im Verkehrszentralregister werden bei Verkehrsvergehen an Haltestellen laut ACE fällig:
● Verbotenes Überholen des Busses: 60 Euro Bußgeld / ein Punkt
● Nichteinhalten der Schrittgeschwindigkeit: 60 Euro Bußgeld / ein Punkt
● Vorbeifahren am Bus bei gleichzeitiger Behinderung von Fahrgästen: 60 Euro Bußgeld / ein Punkt
● Vorbeifahren am Bus und Gefährdung von Fahrgästen: 70 Euro Bußgeld / ein Punkt
Auch der ARCD (Auto- und Reiseclub Deutschland ) weist auf Bußgelder bei Vergehen im Umfeld der Bushaltestellen hin:
● Parken 15 Meter vor und hinter dem Haltestellenschild (Parkverbot): 15 Euro Bußgeld
● Falschparken mit gleichzeitiger Behinderung der Linienbusse: 15 Euro Bußgeld
Fazit
Es ist in eigenem Interesse: Steht gerade mal kein Auto zu Verfügung, fährt man mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Pünktlich und sicher sollen sie sein und die mitfahrenden Kinder müssen besonders im Haltestellenbereich geschützt werden. Denn sie lernen noch, mit verschiedenen Verkehrssituationen umzugehen. Deshalb haben wir, als Autofahrer mit der nötigen Routine und Wissen, wie man sich im täglichen Umgang mit den öffentlichen Verkehrsmitteln verhält, auch die Aufgabe und die Pflicht uns vorbildhaft zu verhalten. Also bei den Personenbeförderungsmitteln immer möglichst viel Rücksicht walten lassen, es ist in unserem eigenen Interesse!
Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche
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Fotos dieses Artikels:
Quelle: Bogestra AG; Video: Michael Ludwig/Youtube.de
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