In welchen Situationen ist das Hupen erlaubt?
Da schläft der Vordermann schon wieder bei einer grünen Ampel oder zufällig erkennt man einen befreundeten Autofahrer... darf man dann hupen, oder ist das grundsätzlich nur in Notfällen erlaubt?
Hupen, ein universelles Signal
Das kennen viele aus dem Autofahrer-Alltag: Gerade will man bei einer grünen Ampel losfahren, da ertönt schon das erste Hupensignal. Oder man hält sich strikt an die Geschwindigkeitsbeschränkungen im Großstadtverkehr und wird in der 30er Zone mit einem Hupenkonzert von dicht folgenden Autofahrern begleitet.
Auch Hochzeitskorsos lassen gerne lautstark durch die Hupen der Fahrzeuge verkünden, dass kurz darauf folgend eine prächtige Feier stattfinden wird und man dem Brautpaar stilgerecht „den Weg ebnen“ wird und nebenbei, wie in der südländischen Variante, noch ein paar böse Geister vertreibt. Aber sind denn solche Aktionen erlaubt oder gibt es da grundsätzliche Unterschiede?
Was sagt die Rechtsprechung?
Entgegen landläufiger Meinung ist selbst das Hupen einer Hochzeitsgesellschaft nicht erlaubt, wird aber in den meisten Fällen toleriert. Denn: Auf die Hupe drücken darf laut Straßenverkehrsordnung nur: „wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder sich oder andere gefährdet sieht“, so der TÜV Nord.
Das gilt allerdings nur außerorts, denn innerorts darf der Überholvorgang nicht durch die Hupe angekündigt werden. Hupen darf man, wenn z. B. ein Fußgänger unaufmerksam die Fahrbahn betritt. Denn das Hupen ist ausschließlich als Warnsignal erlaubt. Das gilt u.a. für den Fall, wenn ein Kraftfahrer „sich oder Andere gefährdet sieht“, so Paragraph 16 der Straßenverkehrsordnung (StVO) »».
Und auch ein Bußgeld wird beim Hupen fällig: Hier kann man mit einem Bußgeld von fünf bis zehn Euro rechnen. Wenn Unfälle aufgrund des Hupens ausgelöst werden, können auch deutlich höhere Geldstrafen die Folge sein. Dabei ist das Hupensignal genau festgelegt (§ 16 StVO): „Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.“
Fazit
Hupen beim Hochzeitskorso ist ja landläufig bekannt und entgegen anderslautender Meinungen nicht als Warnsignal zu verstehen … Autofahrer, die allerdings die Hupe als Kommunikationsmittel verstehen, haben mit Geldstrafen zu rechnen. Und seien wir mal ehrlich… nerven tut´s auch, oder? Eine allzeit gute Fahrt wünscht AUTOFAHRERSEITE.EU.
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Quelle: AXA Konzern AG
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