Unfall mit geliehenem Fahrzeug – welche Versicherung zahlt?
Viele Unfälle passieren mit geliehenen Autos. Im Normalfall springt dann eine Versicherung ein. Die Frage ist jedoch, welche Versicherung in welchem Fall einspringt. Wir klären auf!
Im Allgemeinen zahlt die Haftpflichtversicherung
Vollkasko oder nicht?
Teuer wird der Unfall, wenn keine Vollkasko vorhanden ist. Denn dann muss der Halter nicht nur die Erhöhung der Versicherungsprämie plus eventueller Selbstbeteiligung zahlen, sondern auch die Schäden am verliehenen Auto.
Nur mal eben den Bekannten nach Hause fahren …
Sollte man z.B. einen angetrunkenen Bekannten in dessen Auto nach Hause fahren und verursacht einen Schaden, greift in den meisten Fällen diese Regelung.
Mietwagen auch abgesichert?
Was gilt bei der Probefahrt?
Hier gibt es zwei Varianten:
1. Sollte man das Fahrzeug einer Privatperson Probe fahren, ist es wichtig, sich vorher über die Art der Versicherung zu informieren. Sollte keine Vollkasko vorhanden sein, macht es Sinn, sich eine schriftliche Zusicherung einzuholen, dass man bei einem Unfall nicht haftet. Ansonsten kann es teuer werden.
2. Stammt das Fahrzeug von einem Autohändler, darf man laut Rechtsprechung ohne Rückfrage davon ausgehen, dass es vollkaskoversichert ist und sich somit als Fahrer auf der sicheren Seite befindet.
Egal, wie man es macht – wichtig ist, sich vorher zu informieren. Denn je nach Situation und Umstand können Unterschiede in Haftungsfragen vorhanden sein. Ein klärendes Wort hilft weiter.
Fazit
Informieren Sie sich stets vorher über die Versicherung, die für das Fahrzeug abgeschlossen wurde und klären Sie ggf. schriftlich, welche Haftungsausschlüsse gelten. So kann mit dem geliehenen Auto nichts Unerwartetes passieren. Auch nicht auf der Fahrt zum Baumarkt.
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Unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Sebastian Trost / Ralf Galow
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