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Gewalttätern kann der Führerschein entzogen werden

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Im alltäglichen Straßenverkehr kommt es immer wieder zu Situationen, in dem man effektiver mit Vernunft und Rücksichtnahme ans Ziel kommt. Trotzdem reißt dem einen oder anderen einmal die Hutschnur und es kommt zu Handgreiflichkeiten. In einem solchen Fall ist die Gesetzgebung konsequent und greift hart durch.

Die Fakten

Ein 78-jährigen Fußgänger, der eine Straße überquerte, wurde von einem Pkw gestreift. In dem Geschehen schlug der Fußgänger, einem Reflex folgend, gegen das Fahrzeug. Daraufhin versetzte der Autofahrer dem Fußgänger einen gezielten Faustschlag gegen den Kopf und der Ehefrau des Geschlagenen mehrere Schläge ins Gesicht. Gegen die eingreifenden Passanten wurden weiterhin Bedrohungen gerichtet und Zeugen, die mit Handys das Tatgeschehen dokumentierten, wurden vom Autofahrer verfolgt.

In Folge dieses Tobsuchtsanfalls wurden dem Autofahrer mit zehn Punkte im Flensburger Zentralregister eingetragen und daraufhin am 9. Januar 2012 bei einem Gesamtstand von 11 Punkten verwarnt. Zusätzlich wurde eine Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) anberaumt, der der Autobesitzer allerdings nicht nachkam. Die Folge daraus waren ein Führerscheinentzug für drei Monate, gegen den der Autofahrer dann Klage erhob.

Das Urteil

Vergebens, befand der Verwaltungsgerichtshof in München (Az. 11 CS 14.2389) und bestätigte das Urteil. Auch wenn das Punktekonto des Autofahrers noch keinen Entzug der Fahrerlaubnis vorschrieb, ist die Einschätzung des Gerichts: „ dass hier eine bloße Maßnahme nach dem schematisch abgestuften Katalog des Mehrfachtäterpunktsystems der mit der ersichtlichen individuellen Fehleinstellung unmittelbar verbundenen Gefährdung der allgemeinen Verkehrssicherheit nicht gerecht werde.

Die Zweifel an der charakterlichen Eignung des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen wiegten so schwer, dass unter Sicherheitsgesichtspunkten ein Durchlaufen der einzelnen Stufen des Punktsystems mit der Zielsetzung eines möglichst hohen Grades an Gleichbehandlung aller Kraftfahrer aufgrund des erforderlichen Präventivcharakters nicht abgewartet werden könne. Die vom Antragsteller begangenen Straftaten ließen eine Neigung zur Rohheit vermuten, die wiederum zu Zweifeln an der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen führe.“, so das Gericht.

Fazit

Nur beim Betrachten der nüchternen Fakten schüttelt man bereits den Kopf über ein solches Verhalten: Ein älterer Mensch wird angefahren und in Folge auf seiner natürlichen Reaktion vom Verursacher auch noch niedergeschlagen. Und damit nicht genug, auch die Frau des älteren Fußgängers wird ebenfalls geschlagen, sowie die Passanten bedroht. Im Anschluss daran noch gegen den Entzug des Führerscheins zu klagen, zeugt von einer nicht vorhandenen Reue und ist der Ausdruck einer ausgeprägten Geringschätzung seines Gegenübers. Deswegen sagt AUTOFAHRERSEITE.EU: Bei brenzligen Situationen immer einen kühlen Kopf behalten, denn nur so kommt man schnell und ausgeglichen ans Ziel. In diesem Sinne eine allzeit gute Fahrt …

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Unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Sebastian Trost / Ralf Galow

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