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Sind Blitzer-Apps und Radarwarner grundsätzlich verboten?

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Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Eigentlich sollte sie niemand wirklich brauchen: die „Radarwarner“. Als Software oder als Gerät tauchen sie immer wieder auf dem freien Markt auf und sollen den Autofahrer möglichst frühzeitig vor festen und mobilen „Blitzern“ warnen. Die Frage ist, was ist erlaubt und was ist illegal? AUTOFAHRERSEITE.EU hat sich für Sie kundig gemacht.

Quelle: TomTom

Was sind denn Radarwarner und welche Varianten gibt es?

Radarwarner sollen dem Autofahrer früh genug anzeigen, dass sich eine mobile Messeinrichtung, ein fest installierter Blitzer oder eine Lasermessung vor ihm befindet. Unter den Radarwarnern gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Ausführungen, wobei es drei gebräuchliche Varianten auf dem Markt gibt: den Radarwarner als Gerät, als Applikation für das Mobiltelefon und als zusätzliche Funktion im Navigationsgerät.

 Der klassische Radarwarner

Der klassische Radarwarner erkennt Radarwellen der Frequenzbereiche, die auch von Messgeräten der Polizei benutzt werden. Die Geräte sind oft störanfällig, warnen aber im Normalfall hauptsächlich vor fest installierten Blitzern. Mobile Messgeräte können durch die Einbindung zusätzlicher Software, die auf den Radarwarnern installiert wird, aufgespürt werden.

Zwei weitere illegale und kostenintensive Gerätevarianten sind:

a. Radarwarner, die Lasermessungen erkennen bzw. stören,
b. Geräte, die Lichtschrankenmessungen unterbinden.
Beide Varianten sind höchst illegal.

Navigationsgeräte mit eingebautem Radarwarner

Je nach Navigationsgerät gibt es auch für diese spezielle Applikationen, um sie mit einem Radarwarner aufzurüsten. Einige Navis sind bereits ab Werk mit Apps ausgestattet, die den Benutzer rechtzeitig vor den Blitzern warnen sollen. Diese Navigationsgeräte nutzen die POI-Funktion, die in vielen Ländern verboten ist. Ursprünglich für die Anzeige von „Points of Interest“, also z.B. Tankstellen und Cafés gedacht, wird es durch eine Erweiterung möglich, das Gerät auch auf mobile und feste Messanlagen auszurichten.

Quelle: TomTom Für das Handy: die Blitzer-App

Genau wie die oben vorgestellten Hardware-Lösungen sollen die Applikationen für das Mobiltelefon vor fest installierten und mobilen Blitzern warnen. Die Auswahl auf dem App-Markt ist recht umfangreich, jeden Tag drängen mehr Blitzer-Apps in die Verkaufsportale.
Gestützt auf Blitzer-Datenbanken, die von den Nutzern der Apps ständig aktualisiert werden, werten diese Apps die Informationen autofahrergerecht aus. Bei vielen Produkten werden Zusatzinformationen, wie z.B. die Art der Geschwindigkeitsmessung und die erlaubte Höchstgeschwindigkeit der befahrenen Straße eingeblendet.
Blitzer-Apps brauchen eine konstante GPS- und Internetverbindung um dem Autofahrer zum jeweiligen Zeitpunkt aktuelle Informationen zur Verkehrssituation zu liefern.

Wie sieht es mit der rechtlichen Grundlage aus?

Darüber gibt uns die Straßenverkehrsordnung (StVO: § 23 Abs. 1b StVO) Auskunft, denn dort steht:
 
„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden."

Das bedeutet im Klartext: Geräte, die vor Radarfallen warnen, sind strikt verboten. Dabei ist es egal, mit welcher Messmethode oder in welcher Form (Navigationsgeräte, Smartphones oder Radarwarner) arbeiten. Bis zu 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg sind bei dem fällig, der mit sogenannten POI-Warnern ertappt wird. Dies gilt im Übrigen auch für Beifahrer, wie das OLG Karlsruhe 2022 urteilte (Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23). Selbst die Vernichtung eines Radarwarner-Festgeräts kann durch die Polizei angeordnet werden. Anders sieht das bei Navigationsgeräte oder Handys aus, da diese Geräte noch anderweitige Funktionen erfüllen. Eine konkrete Rechtsprechung bzgl. einer Vernichtung eines Handys oder eines Navigationsgerätes gibt es bislang nicht.

Fazit

Radarwarner machen keinen Sinn. Fraglich ist auch, ob sie das je getan haben. Denn, nur zum Zweck der Geschwindigkeitsübertretung ein illegales Gerät an Bord zu haben und dann mit viel Glück fünf Minuten eher am Ziel zu sein, ist äußerst fragwürdig und gefährdet zudem auch noch andere Verkehrsteilnehmer. Der einzig wirksame Radarwarner ist eine angepasste Geschwindigkeit und eine vorausschauende Planung. Denn dann hat man genug Zeit, sein Ziel ohne Hektik und Stress zu erreichen. Und das ganze ohne Punkte …

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Quelle: TomTom; Autofahrerseite.eu

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