Kfz-Versicherung wechseln
Kfz-Rechtsschutz: Sinnvolle Absicherung oder Beutelschneiderei?
Haftpflicht: Wann lohnt es sich, den Schaden selbst zu bezahlen?
In Deutschland ist mindestens eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung notwendig, um ein Auto im Straßenverkehr zulassen zu dürfen. Im Falle eines Unfallschadens bezahlt diese Versicherung bekanntlich den Schaden am Fahrzeug des (nicht mitschuldigen) Unfallgegners. Dem Unfallverursacher steht dabei die Möglichkeit offen, die Reparatur selbst zu bezahlen und so einer Rückstufung in seiner Versicherungsklasse zuvor zu kommen. Wir erklären, wann dies sinnvoll ist.
Achtung: Rabatt auf die Selbstbeteiligung ist verboten!
Muss aufgrund eines Steinschlags oder einer anderen Beschädigung die Frontscheibe des Autos getauscht werden, wird für Kaskoversicherte in der Regel eine Selbstbeteiligung fällig. Diesen Betrag darf die Werkstatt dem Kunden nicht einfach erlassen oder rabattieren, denn damit machen sich beide Seiten strafbar!
Grüner Pfeil an roter Ampel: Kurz halten, dann weiterfahren
Das müssen Sie zu Pop-up-Radwegen wissen
Hauptuntersuchung: Auch für nicht genutzte Fahrzeuge Pflicht!
Wer einen Pkw fährt weiß, dass sein Fahrzeug in regelmäßigen Abständen, nämlich alle 24 Monate eine Hauptuntersuchung (HU) und sowie eine darin integrierte Abgasuntersuchung (AU) über sich ergehen lassen muss. Nicht jeder weiß jedoch, dass dies auch für nicht genutzte Fahrzeuge gilt. Wir erklären, warum das so ist.
Dashcam im Fahrzeug erlaubt?
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