Oltimerkauf: Vorsicht vor gefälschten Oldies!
Schon länger sind Oltimer nicht nur als Sammlerobjekt, sondern auch als Wertanlage geschätzt. Aber das Angebot ist begrenzt und so nimmt die Nachfrage immer mehr zu. Und selbst bislang unbedeutende Fahrzeugmodelle werden mittlerweile kopiert, denn die Fälscher schrecken vor nichts zurück …
Auch Neo-Klassiker sind gefragt
Da werden die Augen manches Auto-Enthusiasten groß, wenn ein VW Bulli T1 - am besten noch in der „Samba-Bus“ Variante - um die Ecke gefahren kommt. Denn mittlerweile sind es nicht nur die Oldtimer-Klassiker von Ferrari, Maserati, Lamborghini, Porsche, Mercedes und Konsorten, die das Herz des Sammlers höher schlagen lassen.
Gerade auch alte Bulli´s, die bei der Verwandlung von einem „normalen“ T1 zu einem „Samba-Bus“ gleich ca. 100 Prozent an Wert zulegen, werden perspektivisch zu einem beliebten Objekt von Fälschern. Denn gerade alte „Allerweltsmodelle“ von Opel, Ford, Porsche und Audi werden gerne mal zum Sondermodell oder Special Edition „upgegradet“, was mit relativ wenig Aufwand viel Gewinn verspricht.
Daten und Fakten überprüfen
Gut gefälschte Kopien sind heutzutage kaum mehr vom Original zu unterscheiden, selbst Fachleute staunen oft über die Qualität der Kopien. Aber es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, zu mindestens die Historie des Fahrzeugs zu hinterfragen. Ein wichtiger Anhaltspunkt ist hierbei die Fahrgestellnummer. Denn die meisten Kopien basieren auf einem Basisfahrzeug, welches durch diverse Modifikationen und Zubehörteile zum begehrten Sondermodell „aufgewertet“ wurde. Der Fälscher benötigt dann nur noch eine relevante Fahrgestellnummer, auf die kein Fahrzeug zugelassen ist, damit der Betrug nicht enttarnt werden kann.
Dabei konnte man bis vor wenigen Jahren die Fahrgestellnummer noch aus alten Fahrzeugbriefen von bereits verschrotteten Fahrzeugen übernehmen, aber selbst die alten Kfz-Briefe besitzen heutzutage Sammlerwert und sind so nicht mehr offen zugängig. Und auch die Fahrzeughersteller handeln strikter als in der Vergangenheit, Fahrzeugbrief-Kopien werden nur noch gegen einen Eigentums-Nachweis angefertigt.
Gegebenenfalls Gutachter beauftragen
Wichtig ist daher, beim Kauf eines Oldies grundsätzlich einen Fachmann zur Unterstützung vor Ort zu haben. Die Fahrzeugunterlagen, Typenschild, Fahrgestellnummer und Motornummer müssen genauestens geprüft werden. Bei manchen Modellen ist es wichtig, sogenannte „Matching Numbers“, also übereinstimmende Nummerierungen von z.B. Motornummer und Angaben auf dem Typenschild bzw. Motor/Getriebe nachweisen zu können. Aber auch dort gibt es aufgrund von Produktionsveränderungen zum Teil verschiedene Varianten.
Auch Kenner oder Gutachter der Fahrzeuge aus der Oldtimer Club-Szene können hier ggf. weiterhelfen, die Echtheit des Oldies zu überprüfen. Ist der Oldtimer hochpreisig, gibt es auch noch die aufwendigen Prüfverfahren, z.B. das Überprüfen des Rahmens. Dieser kann vermessen und mit Originalzeichnungen verglichen werden.
Mittels naturwissenschaftlicher Methoden kann das Rahmenmaterial ohne Beschädigung überprüft werden. Auch Schweißnähte sind aussagekräftig und Schweißzusatzstoffe bzw. Rahmenmaterialien mit Dekaden-Daten verglichen werden. Auch metallurgische, Endoskop- oder Röntgen- Untersuchungen machen unter Umständen Sinn.
Fazit
Gerade beim Kauf eines begehrten Oldtimers sollte man über das nötige Fachwissen verfügen. Sind Sie bei dem Fahrzeug unsicher, nehmen Sie einen Fachmann mit zur Besichtigung. Gibt es Zweifel an der Echtheit oder der Historie, lassen Sie sich Zeit und überprüfen alle Fakten. Ziehen Sie bei hochpreisigen Exemplaren auch teurere Prüfmethoden oder ein Gutachten in Betracht.
Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche
Haben Sie Fragen oder suchen Sie Antworten zu Themen, dann schicken Sie uns Ihre Fragen rund ums Autofahren! Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fotos dieses Artikels:
Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU
Verwandte Artikel:
- Autokauf: Beim Kauf Ihres „Gebrauchten“ genau hinsehen!
- Gebrauchtwagenkauf: Nachweispflicht bei Mängeln liegt beim Verkäufer
- Autokauf: Unfälle dürfen vom Verkäufer nicht verschwiegen werden