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Winterreifenpflicht - Doppeltes Bußgeld droht

Geschrieben von nw. Veröffentlicht in Allgemein

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Es ist allgemeinhin bekannt, dass in Deutschland in den Herbst- und Wintermonaten und immer dann, wenn es glatt werden kann, die Winterreifenpflicht gilt. Die wenigsten aber wissen, dass bei Verstößen gleich zweimal zur Kasse gebeten werden kann.

"Zwischen O(ktober) und O(stern)" lautet die eingängige Eselsbrücke, mit der sich viele Autofahrer merken, wann man sicherheitshalber und auch von Gesetzes wegen auf Winterreifen unterwegs sein sollte. Wer bei Schnee und Glätte mit Sommerreifen erwischt wird, der wird zur Kasse gebeten. Dabei werden mindestens 60 Euro fällig. Hinzu kommt ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Behindert man andere, kommen noch einmal 20 Euro oben drauf. Wenn man mit Sommerreifen gar in einen Unfall verwickelt war, werden 120 Euro eingefordert.

2017 wurde der bestehende Bußgeldkatalog jedoch um einen weiteren Paragraphen erweitert. So haften seitdem Halter und Fahrzeugführer separat. Fährt zum Beispiel Ihr Partner Ihren Wagen und wird bei Winterwetter mit Sommerreifen erwischt, werden auch Sie als Halter zur Kasse gebeten. Auch Sie erhalten in einem solchen Fall einen Punkt in Flensburg und einen Bußgeldbescheid, der sie 75 Euro kostet. Diese Regelung wurde bereits vom damaligen Verkehrsminister Alexander Dobrindt in die Wege geleitet und bleibt somit trotz der weiterhin umstrittenen StVO-Novelle von Andreas Scheuer unangetastet.

Die Regelung greift nicht nur im privaten Umfeld. Auch Mietwagenanbieter, Carsharing-Portale und Dienstwagen sind betroffen und sollen motiviert werden, ihre Pkw regelmäßig mit neuen Reifen auszustatten und so das Maß an Sicherheit möglichst hoch zuhalten.

Fazit

Dass ein Auto bei Schnee und Glätte auf Winterreifen oder entsprechend gekennzeichneten Allwetterreifen unterwegs sein sollte, wird die wenigsten überraschen. Dennoch finden sich immer wieder Fahrzeuge, bei denen der Halter ganz bewusst oder unwissentlich vergessen hat, rechtzeitig von Sommer- auf Winterequipment umzusteigen. Auch notorische Wenigfahrer, die Ihre Fahrzeugschlüssel regelmäßig an Verwandte und Bekannte verleihen, sollten aufgrund der geltenden Regelung darauf achten, dass Ihr Fahrzeug immer an die aktuelle Jahreszeit angepasst ausgestattet ist.

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