Geringfügiger Mangel kein Grund für Rücktritt vom Kaufvertrag
Nicht jeder Mangel gibt dem den Neuwagenkäufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Urteil (Az.: 4 U 149/12) klargestellt.
Käufer muss sich auf Nachbesserung einlassen
Die Mängel konnten nicht zeitnah behoben werden, sodass der Käufer vom Kaufvertrag zurücktrat. Das akzeptierte der Autohändler nicht und bestand weiterhin auf die Möglichkeit zur Nachbesserung und Reparatur.
Händler bekam Recht zugesprochen
Somit war der Rücktritt des Klägers vom Kaufvertrag nicht gerechtfertigt und der Käufer muss sich auf die Nachbesserung einlassen (Az.: 4 U 149/12).
Es fällt nicht schwer nachzuvollziehen, dass der Käufer sein Fahrzeug in dem Zustand erhalten möchte, wie es im Kaufvertrag festgehalten wurde. Allerdings muß, laut Rechtsprechung auch dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden.
Sollten Sie in einem ähnlich gelagerten Fall Rechtshilfe benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere angeschlossenen Fachanwälte.
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Unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Sebastian Trost / Ralf Galow
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