Wohin zum Service in der Garantiezeit?
Wohin zum Service in der Garantiezeit? Diese Frage stellen sich viele Autofahrer dann, wenn laut Checkheft oder Service-Anzeige der Werkstattbesuch fällig wird und für das Fahrzeug noch Herstellergarantien bestehen. Wir klären auf was wirklich gilt!
In der Vergangenheit haben sich viele Autofahrer durch die Kommunikation der Automobilhersteller und Vertragshändler verunsichern lassen und sind in den ersten Jahren zum Service in die Vertragswerkstatt gegangen. Für die privaten Haushalte sind so laut EU-Kommission unnötige Mehrkosten entstanden, denn der Service in der Vertragswerkstatt ist bei gleicher Leistung und Qualität oftmals deutlich teurer.
Mit der GVO 461/2010 und den nachfolgenden Verordnungen und Leitlinien hat die EUKommission die Regeln für den Wettbewerb im Kfz-Service- und Reparaturmarkt neu definiert und damit eine europaweit gültige Verordnung im Sinne der Verbraucher erlassen.
In dieser stellt die Kommission unter anderem klar, dass der Hersteller eines Fahrzeugs die Gültigkeit der mit dem Kauf des Fahrzeugs gegebenen Garantien nicht davon abhängig machen darf, dass Instandsetzungs- und Wartungsdienste für das Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt des Herstellers stattfinden.
Für Sie als Autofahrer bedeutet das: Sie können mit Ihrem Neuwagen im Zeitraum der 24-monatigen Gewährleistung, im erweiterten Garantiezeitraum (z.B. bei KIA und Ford 7 Jahre, Mazda und Hyundai 5 Jahre, Toyota, Honda, Suzuki, Nissan 3 Jahre) oder im Falle von Garantieverlängerungen, die über die Vertragsbetriebe des Fahrzeugherstellers / Importeurs abgeschlossen werden, in Ihre freie Werkstatt gehen, ohne dass Sie im Falle eines Gewährleistungs-/ Garantiefalls Probleme mit dem Fahrzeughändler oder Hersteller bekommen. Lediglich bei Leasingfahrzeugen können andere Regelungen gelten.
Gut zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass Ihre freie Mehrmarken-Werkstatt Ihr Fahrzeug nach den Wartungs- und Reparaturrichtlinien des Herstellers wartet und repariert. Dabei kommen Teile in Erstausrüstungsqualität oder Originalteile zum Einsatz. So bleiben die Gewährleistung und Garantie des Herstellers voll erhalten.
Und zu Ihrer Sicherheit dokumentiert Ihre Werkstatt den Service im Serviceheft des Fahrzeugs. Im Garantiefall haben Sie so den Nachweis, dass alle Arbeiten sorgfältig und fachmännisch erledigt worden sind.
Fazit
Sie als Autofahrer können beruhigt vom ersten Tag an mit Ihrem neuen Fahrzeug in einen unabhängigen Fachbetrieb gehen. Mit modernsten Diagnosegeräten und unter Verwendung aktueller Service- und Reparaturdaten wird Ihr Fahrzeug dort gewartet und repariert. Gut zu wissen ist außerdem, dass Qualitätsteile führender Erstausrüster oder Originalteile zum Einsatz kommen. So bleibt Ihr Fahrzeug stets wie das Original und behält lange seinen Wert.
Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche
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