fbpx

Schuldverteilung im Schadenfall - Defensives Fahren hilft!

Geschrieben von SMo. Veröffentlicht in Unfall

Verusacht das verkehrswidrige Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer einen Unfall, ist die Schuldfrage eindeutig. So eine weit verbreitete Annahme. Aber ist dem wirklich so? Ein Urteil des Landgerichts Hanau zeigt, dass die Schuldverteilung mitnichten immer so einfach ist und sich ein defensiver Fahrstil immer lohnt.

Defensiv FahrenIm Verkehrsalltag kommt es rasch zu unübersichtlichen Situationen: Hohes Verkehrsaufkommen, enge Straßen, Stress und die Suche nach freien Parkplätzen verleiten den einen oder anderen Autofahrer rasch dazu noch schnell in die nächste Lücke zu huschen, sich an Verkehrshindernissen vorbeizuschlängeln oder auf das eigene Recht zu bestehen. Das ist zwar nachvollziehbar, kann aber unter Umständen zu einem kostspieligen Unterfangen werden.

Schuldverteilung 50/50

Das Landgericht Hanau (LG Hanau, Hinweisbeschluss vom 13.06.2023, Az. 2S 62/22)  sah die Frage der Schuldverteilung zu einem Unfall mit einem verkehrswidrig wendendem Fahrzeug nämlich anders, als Verbraucher zunächst vielleicht vermuten würden. 

In dem o.g. Fall hatte ein Verkehrsteilnehmer (A) versucht verkehrswidrig auf einer Straße zu wenden. Aufgrund des nahenden Gegenverkehrs kam er quer zur Fahrbahn zum Halten. Ein anderer Autofahrer (B) näherte sich indes auf derselben Fahrbahn, verlangsamte seine Fahrt, warnte per Hupe, brachte sein Fahrzeug aber nicht zum vollständigen Halt und kollidierte in der Folge mit (A). (B) forderte von (A) vollständigen Schadensersatz, da er der Ansicht war, der Unfall sei allein durch (A) verursacht worden.

Das LG Hanau ordnete den Vorfall allerdings anders ein, denn in seinem Urteil kam es zu dem Schluss, (B) sei mindestens ein Schuldanteil von 50% bei dem Unfall zuzuweisen. Das Gericht begründete diese Ansicht mit der Tatsache, dass (B) sein Fahrzeug nicht zum vollständigen Halt gebracht habe, obwohl er dazu Gelegenheit gehabt habe. Dies stelle einen Verstoß gegen StVO §1 dar.

Mit dieser Auslegung konnte Fahrer (B) auch nicht mit der von ihm veranschlagten Schadenssumme vom Unfallgegner rechnen, sondern musste entsprechende Kürzungen hinnehmen. Er blieb also durch sein Eigenverschulden gewissermaßen auf dem eigenen Schaden sitzen. 

Defensives Fahren und die StVO

In §1 (1) der Straßenverkehrsordnung heißt es: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht." Einigen Verkehrsteilnehmern mag dies wie eine Floskel vorkommen, doch im Endeffekt geht es bei dem Paragraphen darum, einen kooperativen Fahrstil aller Verkehrsteilnehmer zu fördern, der die gleichberechtigte Teilnahme am Straßenverkehr regelt. Und das nicht als Empfehlung, sondern als Vorschrift.

Dafür ist es zuweilen erforderlich in unübersichtlichen Situationen zunächst abzuwarten, schwächere Verkehrsteilnehmer gewähren zu lassen oder nicht auf das eigene Recht zu bestehen. Auch wenn das bedeuten mag, einem anderen Fahrer die Vorfahrt zu gewähren, denn Jeder war sicherlich schonmal in der Lage, eine Situation nicht direkt 100%ig erfasst zu haben.

Mit anderen Worten: defensives Fahren lohnt sich. Denn neben potenziellen Unfällen und Folgeschäden am eigenen Fahrzeug, sparen sich Verbraucher im Zweifel Mitverschulden an Unfällen oder sogar steigende Versicherungsbeiträge.

Fazit

Die Verkehrswidrigkeit der Fahrmanöver bestimmter Verkehrsteilnehmer entbindet andere Verkehrsteilnehmer weder vom Rücksichtnahmegebot der StVO §1 (1) noch schützt sie einen vor der (Teil-)Schuldfrage im Schadenfall. Mit einem umsichtigen sowie kooperativen Fahrstil sind Autofahrer also in jedem Fall gut beraten.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

Haben Sie Fragen oder suchen Sie Antworten zu Themen, dann schicken Sie uns Ihre Fragen rund ums Autofahren! Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Fotos dieses Artikels:
Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU