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Ohren auf im Straßenverkehr

Veröffentlicht in Verkehr

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Viele Sachen verbieten sich von selbst. Dazu gehört auch das Tragen von Kopfhörern oder Ohrstecker beim Autofahren. Zu schnell ist man abgelenkt und hört selbst Rettungswagen oder Polizei nicht mehr. Ist das denn erlaubt?

Mit Einschränkungen erlaubt

Natürlich macht das Hören von Musik am Steuer Spaß, aber wie auch bei anderen Dingen im Leben, sollte man hier maßvoll vorgehen. Dabei ist, laut dpa, das Hören von Musik vom Mp3-Player oder vom Handy beim Fahren eines Autos nicht generell verboten. Sollte im Auto beispielsweise keine Freisprechanlage vorhanden sein, sind auch Ohrstöpsel erlaubt, das Handy darf allerdings auf keinen Fall in der Hand gehalten werden, denn das ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mir einer Geldbuße in der Höhe von 100 Euro und einem Punkt im Flensburger Zentralregister geahndet.

Noch drastischer wird es, wenn dem Fahrer bei einem schwerwiegenden Unfall mit Todesfolgen nachgewiesen werden kann, dass er durch das Bedienen des Handys abgelenkt war. Dann kann sogar der Tatbestand einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässiger Körperverletzung erfüllt sein. In dem Falle drohen dem Fahrer eine hohe Geldstrafe oder sogar bis zu fünf Jahre Haft.

Auf die Umgebung achten

Sollte dennoch während der Fahrt über die Kopfhörer bzw. Ohrstecker Musik gehört werden, dann ist unbedingt darauf zu achten, dass das Hörvermögen laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO, §23) auf keinen Fall in dem Maße so stark beeinträchtigt werden darf, dass die Verkehrssicherheit gefährdet sein könnte.

Hupsignale anderer Verkehrsteilnehmer sowie das Martinshorn von Polizei und Rettungsfahrzeugen müssen unbedingt hörbar sein. Werden Signale überhört, muss man bei einem Unfall mit einem Bußgeld rechnen. Außerdem droht in diesem Falle dazu noch ein Rechtsstreit mit dem Unfallgegner. Wird einem Rettungsfahrzeug von einem Autofahrer der Weg versperrt, da er das Blaulicht und das Einsatzhorn nicht bemerkt hatte, ist ein Verwarnungsgeld von 20 Euro fällig.

In NRW verunglückte letztes Jahr ein 20-Jähriger tödlich, nachdem er von an einem Bahnübergang von einem ICE erfasst wurde. Nach Polizeisprecherangaben trug der Mann Kopfhörer am Steuer. Es wird vermutet, dass der junge Fahrer den ICE weder gesehen, noch die akustischen Warnsignale des Zugs gehört hat.

Fazit

Eigentlich sollte es jedem klar sein, dass beim Tragen von Kopf- oder Ohrhörern das Gehör für Umgebungsgeräusche eingeschränkt wird. Denn nicht nur die Musik dämpft die Signale von Außen, auch der Verschluss des Ohres durch den Stecker oder den Kopfhörer schränkt die Wahrnehmung der Umgebung drastisch ein. Das heißt, wenn man gerne Musik im Auto hört, sollte man sie in moderater Lautstärke über das bordeigene Hifi-System genießen. Denn gerade die Signale von Rettungsfahrzeugen werden häufig schlecht oder gar nicht wahrgenommen und das kann zu unkalkulierbaren Gefahrensituationen im Straßenverkehr führen. Also: Ohren auf und Stecker raus, denn nur dann ist eine konzentrierte, sichere Fahrt gewährleistet.

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