fbpx

Gibt es Strafzettel für Langsamfahrer?

Veröffentlicht in Verkehr

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Dass man wegen überhöhter Geschwindigkeit einen Strafzettel bekommen kann, ist allgemein bekannt. Doch auch eine zu langsame Fahrweise kann andere Verkehrsteilnehmer gefährden und ist daher verboten. 

Sicher haben die meisten Autofahrer schon einmal die Erfahrung gemacht, dass manche Verkehrsteilnehmer beharrlich mit einer deutlich niedrigeren Geschwindigkeit unterwegs sind, als erlaubt und angemessen wäre. Ein derartiges Verhalten ist nicht nur störend und irritierend, es kann zudem ausgesprochen gefährlich sein.

Langsamfahren kann eine unnötige Gefährdung darstellen

Im Straßenverkehr dürfen und müssen sich andere Verkehrsteilnehmer darauf verlassen, dass sich alle Beteiligten angemessen und berechenbar verhalten. Das ist unbedingt notwendig, denn anderenfalls käme der Verkehr wohl schnell komplett zum Erliegen. Warum eine erhöhte Geschwindigkeit gefährlich werden kann, ist dabei im Grunde genommen selbsterklärend. Auch unnötiges Langsamfahren wird jedoch beispielsweise zur Gefahr, wenn ein anderes Fahrzeug auf den Kriechverkehr auffährt, weil dessen niedrige Geschwindigkeit vollkommen überraschend ist. Oftmals werden andere Verkehrsteilnehmer durch unnötig langsam fahrende Autos zu riskanten Ausweich- oder Überholmanövern gezwungen. Derartige Situationen entstehen nicht nur auf unübersichtlichen Landstraßen oder beim Spurwechsel auf der Autobahn, sie können auch im dichten Stadtverkehr auftreten. Daher kann notorisches Langsamfahren auch ein gerichtliches Nachspiel haben und beispielsweise als "unzulässige Behinderung des Verkehrsflusses" geahndet werden.

 

Die Mindestgeschwindigkeit ist situationsabhängig

Quelle: gemeinfreiQuelle: gemeinfrei

Welche Geschwindigkeit mindestens gefahren werden muss, hängt von verschiedenen Umständen ab. Besonders leicht zu erkennen sind Straßenabschnitte mit einer Mindestgeschwindigkeit, die mit einem runden blauen Schild mit weißer Schrift, wie rechts zu sehen, gekennzeichnet werden. Außerdem dürfen Autobahnen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h (in der Schweiz mindestens 80 km/h) aufweisen. Auf der Autobahn sollte daher grundsätzlich nicht langsamer als 60 km/h gefahren werden, es sei denn besondere Umstände verlangen dies.

Allgemein gesprochen legt die Straßenverkehrsordnung auf anderen Streckenabschnitten jedoch nur fest, dass nicht ohne Grund langsam gefahren werden darf. Gründe für eine langsame Fahrweise können beispielsweise die technischen Eigenschaften des eigenen Fahrzeugs, die Witterungsbedingungen oder (zumindest kurzzeitig) die Parkplatzsuche sein.

Ob und wann ein berechtigter Grund für langsames Fahren vorliegt, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Eine Panne oder ein Defekt am eigenen Fahrzeug fällt jedoch in der Regel nicht darunter, weil der betroffene Fahrer in diesem Fall ein Warnzeichen geben und das Fahrzeug zum nächsten sicheren Zeitpunkt aus dem Verkehrsraum entfernen sollte. Wer grundlos zu langsam fährt, dem droht in der Regel ein Bußgeld von 20€. Kommt es jedoch aufgrund seiner geringen Fahrgeschwindigkeit zu einem Unfall, kann dem Fahrer vor Gericht eine Teilschuld zugesprochen werden.

Fazit

Nicht nur, wer zu schnell fährt, gefährdet damit sich und andere. Auch durch ein unnötig langsames Fahren kann es zu Behinderungen und Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer kommen. Das weiß auch der Gesetzgeber und hat dieses Verhalten deshalb unter Strafe gestellt. Wenn Sie selbst auf der Straße einem notorisch langsam Fahrenden begegnen, dann denken Sie an Ihre eigene Sicherheit und lassen Sie sich nicht zu Racheaktionen oder riskanten Fahrmanövern hinreißen. In einer kritischen Verkehrssituation schadet jede weitere Eskalation nur zusätzlich.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

Haben Sie Fragen oder suchen Sie Antworten zu Themen, dann schicken Sie uns Ihre Fragen rund ums Autofahren! Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Fotos dieses Artikels:
Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU


      Verwandte Artikel: