Mindestgeschwindigkeit: Auch zu langsam fahren wird bestraft
Wenn das Schlagwort Temposünder fällt, denken viele sicher sofort an unliebsame Raser. Über die wird ohnehin regelmäßig und viel geschimpft. Was so manchem vielleicht nicht bewusst ist: Die Straßenverkehrsordnung kennt auch das Delikt des zu langsamen Fahrens.
Es ist seit Jahren ein omnipräsentes Thema in der Politik. Immer wieder fordern Politiker verschiedenster Parteien ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen und verschärfte Geschwindigkeitslimits inner- und außerorts. Wer zu schnell unterwegs ist, stellt ohne Frage ein Sicherheitsrisiko für sich selbst und andere dar. Allerdings gibt es nach deutscher Rechtsprechung auch diejenigen, die zu langsam auf der Straße fahren und dabei eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen.
Wer sich allerdings nun schon darüber freut, dass in einer 50er Zone demnächst Fahrzeuge von der Straße verschwinden, die mit gemütlichen 10 km/h unter vorgeschriebener Höchstgeschwindigkeit den Verkehr ausbremsen, der irrt. Gemeint sind nämlich Fahrzeuge, die in ihrer Maximalgeschwindigkeit begrenzt sind. Darunter fallen etwa Mofas, deren Tacho bei 25 km/h am Limit ist oder Kleinkrafträder, bei denen bauartbedingt bei 45 km/h Schluss ist. Solche Fahrzeuge verhindern mitunter einen zügigen Verkehrsfluss und sind für bestimmte Verkehrsabschnitte schlichtweg nicht zugelassen. Wer aber unbedingt mit dem Mofa eine Spritztour auf der Autobahn unternehmen muss (Mindestgeschwindigkeit 60 km/h), riskiert nicht nur sein Leben, sondern nimmt auch einen mitunter tödlichen Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern billigend in Kauf. Das zu erwartende Bußgeld fällt dabei jedoch sehr überschaubar aus. Nach § 3 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung dürfen ohne „triftigen Grund […] Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“ Diese Ordnungswidrigkeit wird aktuell mit 20,-€ geahndet.
Verkehrszeichen zeigen an, ob Ihr Fahrzeug schnell genug ist
Auch abseits der Bundesautobahnen können Verkehrszeichen für bestimmte Streckenabschnitte eine Mindestgeschwindigkeit vorschreiben. Typischerweise zeigt das Zeichen eine weiße Zahl auf blauem Grund. Zum Einsatz kommt dieses Verkehrsschild vornehmlich dort zum Einsatz, wo überwiegend eher schnell gefahren wird und es durch zu langsame Verkehrsteilnehmer zu potentiellen Gefährdungen kommen könnte. Sofern die Verkehrslage es zulässt muss hier also zwingend mindestens mit der angegebenen Geschwindigkeit gefahren werden. Auch auf mehrspurigen Straßen mit starkem Gefälle sind häufig Mindestgeschwindigkeiten ausgewiesen. Diese können dann auch nur für einzelne Spuren gelten, weswegen beispielsweise auch ein eigentlich flotter Camper auf bestimmten Streckenabschnitten zu langsam für die Überholspur sein kann.
Auch über die Bundesgrenze hinaus gilt die Mindestgeschwindigkeit. Unsere direkten Nachbarn in Österreich handhaben die Regelung ähnlich wie in der BRD; in der Schweiz gilt gar eine Mindestgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen.
Fazit
Zu schnell fahren kann teuer und gefährlich werden. Gleiches gilt aber auch für zu langsames Fahren. Bauartbedingt sind nicht alle straßenzugelassenen Fahrzeuge für sämtliche Straßenabschnitte freigegeben. Wer sich aber an die Verkehrsbeschilderung hält, fährt in aller Regel auf der sicheren Seite.
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