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Wer nicht blinkt, muss zahlen!

Geschrieben von nw. Veröffentlicht in Verkehr

Wer abbiegt, muss blinken und somit sein Umfeld rechtzeitig auf den Fahrspurwechsel hinweisen. Was alle Autofahrer mal gelernt haben, scheint bei vielen jedoch bereits wieder in Vergessenheit geraten zu sein. Es gibt aber noch deutlich mehr Situation, in der der Blinker Pflicht ist. Wir erklären Ihnen, welche Situationen das genau sind.

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EUWer die Spur wechselt oder abbiegt, hat dies den anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig mitzuteilen. Gesetzlich vorgeschrieben ist hierfür der Blinker. Wer häufig und viel unterwegs ist, wird wissen, dass nicht wenige Autofahrer schon mit der Benutzung der Blinkeranlage überfordert zu sein scheinen. Ob aus Ignoranz oder schlichtweg Unwissenheit, in vielen Verkehrssituation wird der Blinker nicht benutzt. Aber wissen Sie auch, wann der Blinker aktiviert werden muss und wann er wiederum nicht angeschaltet werden darf?

Geblinkt wird...

  • auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße, ungeachtet, ob Sie die Vorfahrtsstraße verlassen oder ihr weiter folgen.
  • beim Abfahren von der Autobahn herunter.
  • beim Ausfahren von einem Grundstück, einer unbefestigten Straße, dem Fahrbahnrand oder einer Parkbucht.
  • beim Umfahren eines Hindernisses.
  • bei Wendemanövern.
  • vor dem Abbiegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie vorwärts oder rückwärts fahren. Wer nach rechts abbiegt, hat sein Fahrzeug auch schon vor dem eigentlich Abbiegen möglichst weit recht einzuordnen. Seitenverkehrtes Prozedere naheliegenderweise beim Linksabbiegen.
  • vor dem Fahrspur- und Fahrstreifenwechsel, etwa auf mehrspurigen Straßen oder auf Autobahnen.
  • vor dem Verlassen des Beschleunigungsstreifens auf die Autobahn.
  • vor dem Verlassen eines Kreisverkehrs.
  • vor einem Überholvorgang und auch wenn Sie sich wieder in die Spur einfädeln.

Nicht geblinkt wird...

  • beim Einfahren in den Kreisverkehr. Was vielen bei gedankenverlorenem Fahren passiert, wird von den Gesetzeshütern mit 10 Euro Bußgeld geahndet.
  • wenn keines der oben genannten Fahrmanöver ausgeführt wird. Ein einheitliches Bußgeld ist zu der Unsitte des Dauerblinkens nicht festgelegt. Die Polizei wird Fahrer, die unentwegt den Blinker anhaben, konsequent aus dem Verkehr ziehen und einen Mahnbescheid einleiten.

Wie lange wird geblinkt?

Diese Frage ist rechtlich nicht abschließend geklärt, was möglicherweise erklärt, wieso die einen Autofahrer erst während des Spurwechsels den Blinker für den Bruchteil einer Sekunde setzen und andere Verkehrsteilnehmer mitunter große Teile ihrer Fahrt mit angeschaltetem Blinker bewältigen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt im Paragraph 9 lediglich: "Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen." Zur Dauer des Blinkvorgangs äußert sich der Gesetzestext nicht.

Auch Radfahrer müssen "blinken"

Die oben genannten Regeln gelten übrigens fast eins zu eins übertragbar auch für Personen, die beispielsweise mit Fahrrädern, Pedelecs oder E-Scootern unterwegs sind. Wer mit straßenzugelassenen Vehikeln unterwegs ist, muss sich an grundlegend geltende Verkehrsregeln halten. Ist kein Blinker vorhanden, ist das passende Pendant selbstredend das Handzeichen.

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Quelle: AUTOFAHRERSEIT.EU


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