Parkverbot auf dem Bürgersteig: So teuer kann es werden
In scheinbar verkehrsarmen Straßen in der auch Fußgänger weit und breit nicht zu sehen sind, können einige Autofahrer der Versuchung nicht wiederstehen und nutzen den Bordstein oft als Parkfläche. Bei der Rückkehr zum Fahrzeug wartet dann meist schon ein Schreiben vom Ordnungsamt unter der Scheibe. Im schlimmsten Fall wurde das Fahrzeug sogar abgeschleppt und der Halter mit einem Punkt in Flensburg bestraft. Wir fassen zusammen, wann Sie wo Parken dürfen und ab wann welches Strafmaß legitim ist.
Wann ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt?
Bevor Sie sich entschließen auf einem Gehweg zu Parken sollten Sie zunächst unbedingt Ausschau nach diesen acht Verkehrsschildern halten, denn ausschließlich diese Schilder (Verkehrszeichen 315) erlauben Ihnen innerhalb der angezeigten Zonen auch auf dem Bürgersteig zu halten. Die Ausrichtung Ihres KFZ sollte dem auf dem Schild vorgegebenen Piktogramm entsprechen. Ist dies nicht der Fall, kann das Ordnungsamt auch hier Bußgelder verhängen.
In Einbahnstraßen kann dazu der rechte und linke Gehweg benutzt werden. In üblichen Straßen sollte nur in Fahrtrichtung geparkt werden.
Eine große Ausnahme bilden alle Fahrzeuge die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen aufweisen. Das Abstellen dieser Fahrzeuge auf Gehwegen ist grundsätzlich untersagt. Diese Grenze wurde festgelegt um besonders breite und lange Autos auf den Gehsteigen zu verhindern, da diese schnell zur Behinderung von Passanten führen kann.
Als Behinderung wirkt ein Fahrzeug, wenn es die Fußgänger, Eltern mit Kinderwagen, Menschen mit Gehhilfen etc. an der gefahrenfreien Nutzung des Gehwegs hindert. Wenn Beispielsweise ein Kind auf die Straße ausweichen muss, um an Ihrem Fahrzeug vorbeizukommen, begibt es sich in die Gefahr von andern Verkehrsteilnehmern überrascht zu werden. Ebenso gefährden Sie nicht nur die Passanten, sondern genauso alle anderen Verkehrsteilnehmer. Durch die falsche Positionierung ihres Fahrzeugs kann es aber genauso gut sein, dass Sie die Straße selbst blockieren, was im Notfall für Rettung und Einsatzwagen ein großes Problem darstellen kann. Außerdem sind nicht alle Wege stark genug um solch eine Last dauerhaft zu tragen, wodurch es zu Beschädigungen des Belags aber vor allem zu folgenschweren Schäden an Wasser oder Kabelleitungen im Erdreich kommen kann. Des Weiteren sollten Sie auch unbedingt vermeiden oberhalb von Schachtdeckeln oder Einlässen zu Parken, denn auch bei entsprechender Beschilderung wird dies geahndet.
Welche Strafen drohen beim unrechtmäßigen Parken auf dem Gehweg?
Es gibt in diesem Fall kein pauschales Strafmaß, denn das ist abhängig davon in welchem Ausmaß und auch wie lange das Fahrzeug den Verkehr oder die Fußgänger behindert. In welchen Fällen das Bußgeld ansteigt und sogar ein Punkt fällig werden kann sehen sie in diesem Auszug aus dem Bußgeldkatalog.
Verstoß | Bußgeld | Punkte in | |
Sie haben rechtswidrig auf dem Gehweg gehalten | 50 Euro | ||
… und dabei jemanden behindert | 55 Euro | ||
... und dabei jemanden gefährdet | 70 Euro | ||
... und es kam zu einer Sachbeschädigung | 90 Euro | ||
Sie haben rechtswidrig auf dem Gehweg geparkt | 55 Euro | ||
… und dabei jemanden behindert | 70 Euro | 1 | |
... und dabei jemanden gefährdet | 80 Euro | 1 | |
... und es kam zu einer Sachbeschädigung | 100 Euro | 1 | |
... für über eine Stunde | 70 Euro | 1 | |
... für über eine Stunde und dabei jemanden behindert | 80 Euro | 1 | |
Sie haben bei erlaubtem Gehwegparken nicht den rechten Gehweg zum Parken genutzt | 55 Euro | ||
… und dabei jemanden behindert | 70 Euro | 1 | |
... und dabei jemanden gefährdet | 80 Euro | 1 | |
... und es kam zu einer Sachbeschädigung | 100 Euro | 1 | |
... für über eine Stunde | 70 Euro | 1 | |
... für über eine Stunde und dabei jemanden behindert | 80 Euro | 1 | |
Sie haben bei erlaubtem Gehwegparken in einer Einbahnstraße nicht den Gehweg zum Parken genutzt | 55 Euro | ||
… und dabei jemanden behindert | 70 Euro | 1 | |
... und dabei jemanden gefährdet | 80 Euro | 1 | |
... und es kam zu einer Sachbeschädigung | 100 Euro | 1 | |
... für über eine Stunde | 70 Euro | 1 | |
... für über eine Stunde und dabei jemanden behindert | 80 Euro | 1 |
Wann wird ein Fahrzeug abgeschleppt?
Im öffentlichen Raum darf die Polizei Falschparker selbst abschleppen lassen, vor allem dann, wenn Sie ihr Fahrzeug auf einem Gehweg oder vor einer Einfahrt parken. Abgesehen davon, dass Sie ihr Fahrzeug in derartigen Fällen vom entsprechenden Abschleppdienst abholen müssen, können neben dem Bußgeld auch Abschleppkosten von 180 bis 260 Euro und mehr auf Sie zukommen.
Darf der Gehweg kurzfristig zum Be- und Entladen benutzt werden?
Hier gelten die gleichen Regelungen wie beim längeren Parken: Ist das Abstellen nicht durch eine der acht Varianten des Verkehrszeichen 315 erlaubt, darf auch nicht zum Be- und Entladen gehalten werden. Ausnahmegenehmigungen wie für Zustell- oder Versorgungsdienste können bei den Kommunen angefragt werden.
Fazit:
Wenn Sie verbotswidrig auf dem Gehweg parken, müssen Sie mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Behinderten Sie dabei jemanden, steigt der Betrag auf 70 Euro an und Sie erhalten einen Punkt in Flensburg. Das Gleiche gilt, wenn Sie länger als eine Stunde unzulässig auf dem Gehweg geparkt haben. Parkten Sie Ihr Fahrzeug über eine Stunde auf dem Gehweg und behinderten dabei obendrein andere, werden 80 Euro und ein Punkt fällig.
Also suchen Sie sich lieber in Ruhe einen passenden Parkplatz und achten Sie auch dort aufmerksam auf die Umstände um unnötigen Strafen und Bußgeldern aus dem Weg zu gehen.