Punkte wieder loswerden - Geht das ?
Einmal zu schnell gefahren, die rote Ampel übersehen oder unbemerkt mit defekter Beleuchtung unterwegs gewesen und schon kassiert man einen oder mehrere Punkte beim Kraftfahrzeug-Bundesamt in Flensburg.Wege um Punkte zu sammeln gibt es zur Genüge, doch ab wann müssen Sie um ihren Führerschein bangen und ist es überhaupt möglich Punkte wieder abzubauen? Wir klären auf.
Ermahnung, Verwarnung und Entziehung
Nach vier gesammelten Punkten wird der betroffene zu einer Änderung seines Verhaltens aufgefordert, um zukünftigen Verstößen vorzubeugen. Werden sechs Punkte gesammelt gibt es eine letzte Verwarnung, bevor Ihnen mit zwei zusätzlichen Punkten seine Fahrerlaubnis entzogen wird und Sie als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gelten.
Sollte es so weit gekommen sein, dass ihnen der Führerschein entzogen wurde, dann darf frühestens nach Ablauf von sechs Monaten und unter Vorlage einer positiven MPU, ein neuer ausgestellt werden.
Kann ich den Führerscheinentzug verhindern?
Sobald Sie acht Punkte gesammelt haben, ist ihr Fahrverbot beschlossene Sache und kann nicht rückgängig gemacht werden. Sie haben aber die Möglichkeit bei einem Stand von bis zu fünf Punkten freiwillig ein Punkteabbauseminar zu Besuchen um einen Punkt wieder loszuwerden. Beachten Sie, dass diese Maßnahme nur einmal alle fünf Jahren möglich ist und nicht beliebig wiederholt werden kann. Die Kosten des Seminars belaufen sich auf rund 400,00 € und kann beim TÜV oder einer Fahrschule absolviert werden.
Eine andere Möglichkeit, die Ihnen bleibt, ist Ihren Einzelfall prüfen zu lassen, um Schlimmeres zu verhindern. Denn sollten Sie innerhalb der Einspruchsfrist von zwei Wochen, den Tatvorwurf ausreichend widerlegen können oder Sie berechtigterweise die Höhe der Sanktionen anzweifeln, kann es sein, dass Sie so eine Strafe verhindern oder abmildern können. Häufig verzichten Fahrer aber darauf um weitere Unkosten für Anwalt oder Agentur zu verhindern.
Fazit: Der effektivste Weg um Punkte zu vermeiden ist sich eine ücksichtsvolle und regelkonforme Fahrweise anzueignen. Sollten Sie sich doch mal ungerecht behandelt Fühlen oder sich wirklich sicher sein, dass Ihnen eine Strafminderung zusteht, nehmen Sie sich rechtlichen Beistand und lassen Sie prüfen, ob sich ein möglicher Einspruch lohnt.
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