Aufpassen beim Rückwärtsfahren!
Spiegel links, Spiegel rechts, Rückspiegel und langsam zurücksetzen… noch ein Stückchen und „Rumms“, da ist es passiert. Die Front des rückwärtig parkenden Pkw war wohl doch ein wenig länger als vermutet. Man kam ja auch schlecht aus der Lücke heraus … gibt es vielleicht eine Mitschuld des hinter einem parkenden Fahrzeugs?
Zum Fall, den der BGH entschied
Verantwortung liegt beim Fahrer
Dabei ist die Frage der Schuld ganz eindeutig definiert: Die Verantwortung für einen Auffahrunfall beim Zurücksetzen des Pkw liegt eindeutig beim Fahrer des rangierenden Fahrzeugs.Der Causus Knackus ist hierbei die erhöhte Sorgfaltspflicht beim Zurücksetzen des Fahrzeugs. Darüber informierte auch die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit dem Verweis auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Müllheim (Az.: 8 C 178/13).
Fazit
Auch wenn das Fahrzeug schlecht zu überblicken ist, im Zweifelsfall sollte man lieber noch einmal aussteigen und sich beim Rückwärtsfahren über die Abstände vergewissern. Oder jemanden zu Hilfe bitten. Denn schnell ist ein Parkrempler passiert und dann ist der Ärger groß.
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