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Schadenfreiheitsrabatt kann verfallen

Geschrieben von nw. Veröffentlicht in Versicherung

Wer schadenfrei unterwegs ist, erreicht mit den Jahren eine beachtliche Schadenfreiheitsklasse und somit bemerkenswerte Vergünstigungen bei den Versicherungsbeiträgen. Doch Vorsicht! Hat man längerfristig kein selbstversichertes Fahrzeug, kann die Schadenfreiheitsklasse, in die man eingestuft wurde, verjähren.

Immer mehr Menschen verzichten auf einen eigenen Pkw. Sei es, weil sie voll und ganz auf den ÖPNV setzen oder weil sie ausschließlich mit dem Firmenfahrzeug unterwegs sind. Gerade in Ballungsgebieten ist Autofahren alles andere als eine wahre Freude. Extrem hohes Verkehrsaufkommen zu Stoßzeiten, überteuerte Parkgebühren und eklatant wenige Parkflächen für Anwohner. Nur verständlich, dass in Großstädten Carsharing und alternative Fortbewegungsmittel seit Jahren boomen. Nicht zuletzt die anhaltende Corona-Pandemie befeuert jedoch wieder den Trend zunehmenden Individualverkehrs. Wer schon seit Längerem kein Fahrzeug versichert hat, fragt sich nun zu Recht, ob die erfahrene Schadenfreiheitsklasse inzwischen verfallen ist. Denn Fakt ist, die Schadenfreiheitsklasse kann verjähren. Wenn das passiert, fängt man wieder wohlmöglich in der untersten SF-Klasse an. Die Verjährungsfrist variiert allerdings.

Schadenfreiheitsklassen lassen sich reaktivieren

VerjährungQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EUWer sein Auto selbst versichert und damit längere Zeit schadenfrei unterwegs ist, sammelt über die Jahre Rabatt bei der Kfz-Versicherung. Diese Rabatte werden in Schadenfreiheitsklassen angegeben. Muss die Versicherung keinen Schaden regulieren, senkt sie die fälligen Beiträge nach und nach. Wird das Fahrzeug irgendwann abgemeldet und kein neues versichert, kann man die Schadenfreiheitsklasse nur für eine gewisse Zeit wieder reaktivieren. Eine gesetzliche Regelung dafür gibt es allerdings nicht. Wie lange Sie Ihre alte SF-Klasse abrufen können, hängt sehr davon ab, ob Sie beispielsweise wieder zu Ihrem alten Versicherer zurückkehren oder nicht. Es gibt zwar Versicherer, die schadenfreie Jahre unbegrenzt anerkennen; die Faustregel besagt jedoch, dass Ihre Rabattstufe bis zu sieben Jahre lang wieder abgerufen werden können. Gut zu wissen: Sofern Sie lediglich ein halbes Jahr ohne versichertes Auto unterwegs sind, wird in keinem Fall der Rabatt gestrichen.

Um nachweisen zu können, welche Schadenfreiheitsklasse Sie erreicht haben, kann die Kfz-Versicherung auf bereits erfasste Daten zurückgreifen. Versicherer sind verpflichtet, Vertragsunterlagen mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Selbst wenn keine Daten mehr abgerufen werden können, zeigen sich viele Versicherer kulant und gewähren Rabatt in Höhe einer gewissen Schadenfreiheitsklasse.

Schadenfreiheitsklasse kann auch abgetreten werden

Wer überlegt, sein Auto dauerhaft abzugeben, kann erreichte Rabattstufen innerhalb der Familie abtreten. Es lässt sich ganz einfach bei der Versicherung erfragen, ob diese SF-Klassen von Verwandten auf den Versicherungsnehmer überträgt.

Fazit

Man kann relativ lange ohne versichertes Fahrzeug auskommen, ohne seinen vorher aufgebauten Rabatt einbüßen zu müssen. Wenn man sich wieder dazu entschließt, ein Kfz anzumelden und zu versichern, lohnt es sich in jedem Fall, Versicherer und deren Tarife zu vergleichen, um herauszufinden, wer die zuletzt erreichte SF-Klasse anerkennt und zu den besten Konditionen versichert.

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Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

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