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RDKS / TPMS

Veröffentlicht in Reparatur

Weniger Verbrauch, mehr Sicherheit, längere Lebensdauer: Zu wenig Druck auf den Reifen wirkt sich sofort negativ auf das Fahrverhalten und langfristig auf die Betriebskosten aus; diese steigen exponentiell an. Für ein sicheres Fahrgefühl, kurze Bremswege und gutes Kurvenverhalten brauchen Reifen den richtigen Druck. Aber auch der Spritverbrauch und die Lebensdauer des Reifens werden entscheidend durch den Luftdruck beeinflusst. Reifendruckkontrollsysteme, kurz RDKS genannt, leisten einen entscheidenden Beitrag zum Thema Fahrsicherheit.

Quelle: Schrader

Würden Sie freiwillig auf Ihre Tankanzeige verzichten? Sicherlich nicht. Dennoch gab es vor rund 40 Jahren Autofahrer, die mit dem Argument "Ich weiß, doch wann ich tanken muss" auf eine Tankuhr verzichten wollten. Ähnlich verhält es sich heute mit dem Luftdruck: Anstelle einer regelmäßigen Reifendruckkontrolle wird mit "Das merkt man doch, wenn zu wenig Luft drauf ist" argumentiert. Dann ist es allerdings schon zu spät!

Reifendruck bestimmt Kraftstoffverbrauch, Fahrverhalten und Lebensdauer

Schon 0,2 bar zu wenig Reifendruck haben messbare Auswirkungen auf den Kraftstoffverbrauch und die Lebensdauer des Reifens. Geht man von einer normalen Nutzungsdauer des Reifens von sechs Jahren aus, verliert man ein halbes Jahr – nur eines zu geringen Luftdrucks. Natürlich ist der Sicherheitsgewinn für die Fahrzeuginsassen durch die Meldung des Reifendruckabfalls erheblich, für die Einführung sprachen aber auch Umweltschutzgründe: Der Verbrauch steigt exponentiell zum sinkenden Reifendruck an.

Wer 20.000 km im Jahr bei einem Durchschnittsverbrauch von sieben Litern und 0,6 bar Druck zu wenig fährt, braucht 56 Liter mehr Benzin, dies entspricht derzeit 80 bis 100 €. Auch der Reifenverschleiß steigt: Bei konstant 0,6 bar Luftdruck zu wenig verschleißt ein Satz Reifen bereits nach drei anstatt nach sechs Jahren. Bei rund 400 € für einen neuen Satz Reifen ist dies eine Menge Geld für ein bisschen kostenlose Luft.

RDKS-Systeme sind Teil der Hauptuntersuchung

Auch wenn Sie noch nicht überzeugt sind: Abschalten (lassen) dürfen Sie Ihr RDKS nicht. Bei der Hauptuntersuchung wird das deaktivierte System als Mangel nach § 29 StVZO eingestuft.

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Quelle: Schrader


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