Pflicht: Ist ihr Firmenwagen DGUV geprüft?
Diese Sicherheitsprüfung hat nichts mit der jährlichen Inspektion oder der Hauptuntersuchung zu tun! Nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) muss nach Vorschrift 70 jeder Gewerbetreibende seine gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal im Jahr auf ihren Sicherheitszustand überprüfen lassen. Wir erklären, worum es dabei geht.
Fahren Sie einen Firmenwagen? Sind Sie beruflich im Flottenmanagement tätig? Dann wissen Sie, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug alle zwei Jahre zu Haupt-und Abgasuntersuchung sowie einmal im Jahr zur Inspektion müssen – je nach Vorgaben der Fahrzeughersteller auch öfter. Darüber hinaus müssen Sie mit Ihrem gewerblich genutzten Auto zusätzlich jährlich zur DGUV-Prüfung. Dabei wird das Fahrzeug auf seine Verkehrs- und Arbeitssicherheit geprüft.
Rund 25 Millionen gewerblich genutzte Fahrzeuge sind in Deutschland angemeldet, dies macht 60% des deutschlandweiten Fahrzeugbestandes aus. Die DGUV-Prüfung ist für all diese Fahrzeuge Pflicht! Das Thema betrifft also nicht gerade wenige Autofahrer – ganz im Gegenteil.
Sicherheit steht an erster Stelle
Neben den Anforderungen an die Verkehrssicherheit müssen Firmenfahrzeuge, egal ob Pkw oder Lkw, zudem die Vorgaben der Arbeitssicherheit erfüllen. Diese sind in den Unfallverhütungsvorschriften festgelegt. Ihre Einhaltung muss ein Sachkundiger überprüfen.
Ziel dieser Untersuchung ist, Gefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu erkennen und diesen präventiv entgegenzuwirken, bevor es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Unfällen kommt. Dabei werden unter anderem die Räder, die Reifen, die Verglasung und die Verkehrssicherheit überprüft. Die Ergebnisse der Untersuchung geben Aufschluss über die zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit erforderlichen Maßnahmen, die anschließend umgesetzt und fortlaufend überprüft werden müssen.
Erfolgt die DGUV-Prüfung auf Arbeitssicherheit nicht, droht ein Bußgeld und bei einem Unfall kann die Versicherungsleistung der Berufsgenossenschaften verweigert werden.
Erhebliche Strafen drohen
Jeder Unternehmer hat die Pflicht, unter Berücksichtigung der Umstände die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und so für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu sorgen.
Geschieht ein Arbeitsunfall mit dem Firmenwagen und dabei wird festgestellt, dass die vorgeschriebene jährliche DGUV-Prüfung nicht eingehalten wurde, kann die Berufsgenossenschaft die Versicherungsleistung verweigern. In diesem Fall steht das Unternehmen in der Pflicht. Somit bleibt der Unternehmer auf den entstandenen medizinischen Kosten (Arzt, Krankenhaus, Reha, Wiedereingliederung etc.) sitzen. Zusätzlich drohen bei Nichteinhaltung der Vorgaben Bußgelder zwischen 2.500 Euro und bis zu 10.000 Euro. Gewerbliche Fahrzeuge ohne diese Prüfung zu betreiben stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 209 Abs. 3 SGB VII dar. Der Tatbestand wird als fahrlässig oder vorsätzlich geahndet.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Von der DGUV-Prüfung nach Vorschrift 70 sind nicht nur Pkw und Lkw betroffen. Auch Speziallastkraftwagen (Feuerwehr, Kommunalfahrzeuge), Kraftomnibusse, Sonderkraftfahrzeuge (Krankentransporte, Behindertentransporte) und Zugmaschinen sind von der DGUV-Prüfung betroffen.
Zudem gehören einspurige Krafträder und deren Anhänger ebenfalls zu den DGUV-pflichtigen Fahrzeugen. Krafträder sind auch Elektrofahrräder wie Pedelecs und E-Bikes, die 25km/h oder mehr erreichen. Einzige Ausnahme: Wenn die Höchstgeschwindigkeit der Pedelecs oder E-Bikes auf maximal 8km/h gedrosselt wird, entfällt die DGUV-Prüfung. Ebenso wie für Fahrräder, die rein durch Muskelkraft betrieben werden.
Fazit
Seit 2014 ist die DGUV-Vorschrift bereits in Kraft. Doch weder Autofahrer, die einen Firmenwagen fahren, noch Fuhrparkmanager sind mit der Sicherheitsprüfung im Detail vertraut. Erst wenn es zum Unfall kommt und die Versicherungsleistung aufgrund des Fehlens der Prüfung verweigert wird, oder ein deftiges Bußgeld in den Briefkasten flattert, beschäftigt man sich mit diesem Thema. Vertrauen Sie daher auf Ihre unabhängige Werkstatt, welche die DGUV-Prüfung für Sie durchführen sowie Sie fachlich informieren und beraten kann.
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Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU
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