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Die Ampel wird nicht grün

Geschrieben von Marius Grapentin. Veröffentlicht in Tipps & Trends

Die Ampel wird nicht grün – wann darf ich sie trotzdem überfahren?

Ein häufiger Stressfaktor für Autofahrer ist das Warten an einer Ampel, die einfach nicht auf Grün schaltet. Doch was tun, wenn die Ampel immer rot bleibt? Darf ich sie dennoch überfahren oder muss ich weiterhin geduldig warten?

Grundsatz: Bei Rot anhalten!

Bei einer roten Ampel müssen alle Verkehrsteilnehmer, also auch Fahrradfahrer und Fußgänger, anhalten um die Sicherheit aller zu gewährleisten und die Verkehrsregeln einzuhalten. Das Überfahren einer roten Ampel ohne triftigen Grund ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar einem Fahrverbot geahndet werden kann.

Wann darf ich eine rote Ampel trotzdem überfahren?

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen das Überfahren einer roten Ampel erlaubt ist. Eine wichtige Ausnahme ist der Fall, wenn die Ampel aus technischen Gründen nicht funktioniert, also bei einer defekten Ampel. In diesem Fall greift die sogenannte „Verkehrsregelung durch Verkehrsteilnehmer“. Hierbei müssen Fahrer entweder rechts vor links beachten oder sich allgemein vorsichtig verhalten. Das Überfahren der roten Ampel ist nur dann erlaubt, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Wann ist eine Wartezeit zu lang?

Wenn die Ampel trotz der Wartezeit einfach nicht auf Grün schaltet, gibt es ebenfalls eine Regelung. Laut mehreren Gerichtsurteilen gilt eine Wartezeit von drei bis fünf Minuten als angemessen. Wird diese Zeit überschritten und die Ampel schaltet nicht auf Grün, dürfen Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger die rote Ampel nach dieser Wartezeit überfahren.

Besonderheit bei Einsatzfahrzeugen

Ein weiterer Sonderfall tritt ein, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Sirene unterwegs ist. In diesem Fall dürfen andere Verkehrsteilnehmer die rote Ampel überfahren, um dem Einsatzfahrzeug Platz zu machen und so den Einsatz schnell zu ermöglichen. Wichtig: Wenn dabei ein Blitzer ausgelöst wird, muss für das Bußgeld kein Einspruch eingelegt werden, da der Grund des Überfahrens gerechtfertigt ist.

Fazit: 

Auch wenn es verlockend erscheint, die rote Ampel einfach zu überfahren, gilt: Sicherheit und Regelkonformität haben immer Vorrang! Das Überfahren einer roten Ampel ist nur in Ausnahmefällen gestattet, etwa bei einer technischen Störung, einem Einsatzfahrzeug oder wenn ein sicheres Anfahren bei Gelb nicht mehr möglich ist.

 

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