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Auch Fahrradfahrer müssen sich an Verkehrsregeln halten

Geschrieben von Marius Grapentin. Veröffentlicht in Tipps & Trends

Auch Fahrradfahrer müssen sich an Verkehrsregeln halten

Am Straßenverkehr nehmen nicht nur Autofahrer teil. Auch Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer mit allen Rechten und Pflichten. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen, weil Verkehrsregeln von Radfahrern missachtet werden. Dabei gelten die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung für alle, unabhängig davon, ob man mit zwei oder vier Rädern unterwegs ist.

Beleuchtung

Immer wieder sieht man Fahrräder ohne oder nur mit mangelhafter Beleuchtung. Dabei sind funktionierende Front- und Rücklichter Pflicht. Zusätzlich gehören folgende Reflektoren montiert: vorne weiße, hinten rote und an die Pedale gelbe. Wer ohne Licht unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern vor allem die eigene Sicherheit.

Handy und Kopfhörer

Was für Autofahrer längst klar geregelt ist, gilt auch für Radfahrer: Das Benutzen des Handys während der Fahrt ist verboten. Auch Kopfhörer sind problematisch. Zwar sind sie nicht grundsätzlich verboten, allerdings darf die Wahrnehmung des Verkehrsgeschehens nicht beeinträchtigt werden.

Alkohol

Für Fahrradfahrer gilt in Deutschland Promillegrenze von 1,6 Promille. Ab diesem Wert gilt man als fahruntüchtig und begeht somit eine Straftat. Diese wird mit Geldstrafen, Punkten und einer MPU geahndet. Aber bereits ab 0,3 Promille kann bei Ausfallerscheinungen eine Strafanzeige wegen relativer Fahruntüchtigkeit drohen.

Ampeln und Rotlicht

Das Überfahren einer roten Ampel ist kein Kavaliersdelikt. Wer bei Rot fährt, riskiert ein Bußgeld und bei Gefährdung oder Unfall deutlich höhere Strafen. Besonders kritisch ist das Ausweichen auf den Gehweg. So eine rote Ampel zu umgehen ist ebenfalls verboten.

Radwegbenutzungspflicht

Ist ein Radweg mit entsprechendem Verkehrszeichen gekennzeichnet, muss er auch benutzt werden. Das Fahren auf der Straße trotz benutzungspflichtigem Radweg stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Umkehrschluss gilt aber auch: Ist kein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden, dürfen Radfahrer die Fahrbahn nutzen.

Fazit:

Der Straßenverkehr funktioniert nur, wenn sich alle Beteiligten an die gleichen Regeln halten. Fahrradfahrer sind besonders schutzbedürftig, das entbindet sie jedoch nicht von ihrer Verantwortung. Beleuchtung, Alkoholgrenzen, Handyverbot, Ampelregeln oder Geschwindigkeitsvorgaben gelten auch auf zwei Rädern. Wer sich regelkonform verhält, schützt nicht nur sich selbst, sondern trägt zu einem sicheren und respektvollen Miteinander auf unseren Straßen bei.

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