E-Scooter auf den Straßen
E-Scooter auf den Straßen: Was Autofahrer jetzt wissen müssen
E-Scooter gehören inzwischen fest zum Straßenbild. Besonders in Städten sind die kleinen Elektro-Stehroller eine beliebte Möglichkeit, kurze Strecken schnell zurückzulegen. Doch gerade im Zusammenspiel mit Autos entstehen immer wieder kritische Situationen.
Was müssen Autofahrer über E-Scooter wissen? Wo dürfen die Roller fahren, welche Regeln gelten beim Überholen und worauf sollte man als Autofahrer besonders achten?
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge
Auch wenn E-Scooter klein und langsam wirken: Rechtlich handelt es sich bei den von der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfassten Fahrzeugen um Kraftfahrzeuge. Sie dürfen bauartbedingt höchstens 20 km/h schnell sein. Für das Fahren ist kein Führerschein erforderlich, allerdings muss der Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein. Eine gültige Versicherungsplakette muss am E-Scooter angebracht sein. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz darf der Roller nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Eine Helmpflicht besteht in Deutschland derzeit nicht.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
Für Autofahrer besonders wichtig: E-Scooter dürfen nicht auf dem Gehweg fahren, sofern dieser nicht ausdrücklich für Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben ist. Auch Fußgängerzonen dürfen E-Roller grundsätzlich nicht befahren werden, es sei denn, die Nutzung ist durch entsprechende Beschilderung erlaubt.
Innerorts dürfen sie grundsätzlich auf Radwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Nur wenn es keine geeigneten Radverkehrsflächen gibt, dürfen sie die Fahrbahn nutzen.
Außerorts dürfen und müssen sie ebenfalls die genannten Radverkehrsflächen nutzen. Zusätzlich ist dort die Nutzung von Seitenstreifen erlaubt. Fehlen geeignete Radverkehrsflächen, dürfen E-Scooter auf der Fahrbahn fahren.
Wichtig für E-Scooter-Fahrer: Wird ein Gehweg oder eine Fußgängerzone ausdrücklich für E-Scooter freigegeben, müssen die Fahrer dort besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und dürfen höchstens mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Fußgänger haben Vorrang.
Ein E-Roller hat damit grundsätzlich nichts auf einem normalen Gehweg zu suchen. Autofahrer sollten insbesondere beim Abbiegen und an Einmündungen damit rechnen, dass E-Scooter auf den dafür vorgesehenen Radverkehrsflächen unterwegs sind.
Überholen: Abstand ist entscheidend
Die Straßenverkehrs-Ordnung schreibt beim Überholen mit einem Kraftfahrzeug einen Mindestseitenabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts vor. Der Abstand soll verhindern, dass sie durch ein zu dicht vorbeifahrendes Fahrzeug gefährdet wird.
Ist der erforderliche Abstand aufgrund der Verkehrssituation nicht einzuhalten, sollte auf das Überholen verzichtet werden. Zusätzlich gelten die allgemeinen Regeln zum sicheren Überholen: Es muss unter anderem ausreichend Sicht vorhanden sein und eine Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen sein.
E-Scooter und Alkohol
Da E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten, greift grundsätzlich die 0,5-Promille-Grenze. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt zudem das Alkohol- und Cannabisverbot nach § 24c StVG.
Wichtig: Auch unterhalb von 0,5 Promille kann eine Fahrt strafbar sein, wenn der Fahrer infolge des Alkoholkonsums nicht mehr sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Das kann bereits ab etwa 0,3 Promille relevant werden.
Fazit:
E-Scooter sind aus dem modernen Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken. Für Autofahrer bedeutet das vor allem: aufmerksam bleiben, ausreichend Abstand halten und beim Abbiegen genau hinschauen. Gleichzeitig gelten für die E-Scooter Fahrer klare Regeln – vom Mindestalter über die Versicherungspflicht bis hin zur vorgeschriebenen Nutzung bestimmter Verkehrsflächen.
Ein sicherer Straßenverkehr funktioniert nur, wenn alle Verkehrsteilnehmer die geltenden Regeln kennen und gegenseitig Rücksicht nehmen.
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