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Ölspur entdeckt? Handeln statt Abwarten!

Geschrieben von SMo. Veröffentlicht in Umwelt

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Folgendes Szenario: Man kommt mit dem Auto nach Hause, steigt aus dem Auto und entdeckt eine Ölspur auf der Straße. Ob die nun vom eigenen Fahrzeug verursacht wurde, oder von einem anderen ist nicht so eindeutig. In einem derartigen Fall sollte man keine Scheu haben, die entsprechenden Stellen, die für die Beseitigung verantwortlich sind, zu benachrichtigen. Denn durch schnelles und entschiedenes Handeln kann man vielfältige Schäden verhindern sowie Kosten minimieren.

Erste Maßnahmen zur Absicherung einer Ölspur

Dabei ist vermeintliche Unsicherheit in Hinblick auf Ölspuren absolut unbegründet, weil dies ganz klar in der Straßenverkehrsordnung geregelt ist. Unter §32 Absatz (1) heißt es hier nämlich:

„Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen […], wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. […]“

Ist man sich also unsicher, ist davon auszugehen, dass man selber der Verursacher ist. Das Vorgehen zur Beseitigung und Kenntlichmachung ist allerdings denkbar simpel: Zuerst ist der betreffende Straßenabschnitt mit einem Warndreieck o.Ä. zu markieren, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Darauf folgt ein Anruf bei der Feuerwehr, welche sich um die Absperrung der Straße und die Ölbeseitigung kümmert. Falls die Ölspur definitiv vom eigenen Fahrzeug stammt ist ebenfalls die Polizei zu benachrichtigen.

Gefährdung durch Ölspuren

Zeitnahes Reagieren ist in jedem Fall sinnvoll, denn Öl gefährdet andere Verkehrsteilnehmer, Umwelt und Fahrbahndecken. Die Gefahr für andere Fahrer ist dabei offensichtlich: Ein Ölfilm auf der Straße bildet eine große Rutschgefahr durch Haftungsverluste mit dem Reifen. Während Autos zwar auch gefährdet sind die Kontrolle zu verlieren, gestaltet sich ein Ausrutscher für Motorradfahrer schnell als Todesfalle.

Verbleibt das Öl länger auf der Fahrbahn steigen hingegen auch die Chancen mittelbare Schäden hervorzurufen. Ein großes Problem hierbei ist der Umweltaspekt: Schon kleine Mengen Öl schädigen Gewässer und Böden massiv, die Beseitigung hingegen ist aufwändig und teuer.

Darüber hinaus schädigt Motoröl auch schon nach kurzer Einwirkzeit den Asphalt. In argen Fällen sind so komplette Fahrbahnsanierungen erforderlich.

Reinigungsmethoden

Die Beseitigung kann grundsätzlich auf zwei verschiedenen Arten erfolgen:

  • Abstreuen: Hier werden Bindemittel auf das Öl aufgebracht. Diese saugen es auf, das Produkt wird aufgekehrt und fachgerecht entsorgt
  • Nassreinigung: Hierbei werden durch spezielle Sprüher oder Maschinen Reinigungsmittel aufgebracht und danach über Saug- oder Vakuummechanismen wieder abgesaugt

Die zweite Variante ist teurer aber auch gründlicher, da sie tiefenreinigend wirkt und so Asphaltschäden vorbeugt.

Ölspur als Haftpflichtfall?

Bei alledem steht natürlich die Frage im Raum, wer für die Schäden aufzukommen hat? Die beste Nachricht zuerst: Meldet man die Ölspur lediglich und ist nicht Verursacher, hat man logischerweise überhaupt keine Kosten zu tragen. Ist man Verursacher, dann übernehmen die Haftpflichtversicherungen in den allermeisten Fällen die Kosten. Über die Höhe der zu tragenden Summe sind Versicherungen jedoch manchmal anderer Meinung, als der Versicherungsnehmer. Die Rechtsprechung dazu gestaltet sich aber oftmals im Sinne des Verursachers. Die schlechte Nachricht: Es ist nicht ungewöhnlich, dass nach derartigen Fällen eine Höherstufung im Schadensfreiheitsrabatt droht. Liegen die Ursachen allerdings in höherer Gewalt begründet, beispielsweise in Straßenschäden, muss man sich dahingehend keine Sorgen machen.

Sorgen vor etwaigen Strafen für das Verursachen selbst sind übrigens unbegründet, denn dies stellt bei einer Meldung lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar und wird höchstens mit einem geringfügigen Verwarngeld geahndet. Anders gestaltet sich die Situation, wenn ausgetretenes Öl einen Folgeunfall verursacht. Dann haftet man grundsätzlich auch als ursprünglicher Verursacher. Es ist als solcher also allein schon deshalb im eigenen Interesse, die Verschmutzung beseitigen zu lassen.

Fazit

Abwarten oder Ignorieren von Ölspuren kann fatale Folgen für Mitmenschen, Material und Umwelt haben. Da für das alleinige Verursachen keine hohen Strafen anfallen, für Folgeschäden jedoch schon, stellt der direkte Anruf bei der Feuerwehr die einzig sinnvolle Handlungsoption dar.

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Quellen: ERGO (https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/oelspur-wer-zahlt-die-reinigungskosten); Verivox (https://www.verivox.de/kfz-versicherung/ratgeber/oelspur-nach-unfall-uebernimmt-die-kfz-versicherung-die-reinigungskosten-1118512/); Furth Chemie (https://www.verkehrsflaechenreiniger.de/); Niedersächsisches Landesjustizportal (https://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE160008073&st=null&showdoccase=1)