fbpx

Innovationsprämie beantragen: So geht das!

Geschrieben von nw. Veröffentlicht in Finanzen

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Die Umweltprämie für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge wird in den kommenden Monaten und Jahren schrittweise reduziert. Derzeit lassen sich allerdings noch ganze 4.500 Euro in der höchsten Förderstufe bei einem Neuwagenkauf, einem Leasingvertrag und sogar beim Gebrauchtwagenkauf sparen. Welche Fahrzeuge förderfähig sind, wie Sie die sogenannte Innovationsprämie beantragen und wieso Sie keine Angst vor Papierkram haben müssen erklären wir in unserem Ratgeber.

Ab dem ersten Januar 2023 werden keine neuen Förderanträge mehr für Hybridfahrzeuge genehmigt. Außerdem haben sich auch die Fördermodalitäten bezüglich notwendiger Haltedauer, Halteranzahl, Prämienhöhe, Basislistenpreise und der Antragsberechtigten geändert.

Seit dem 01.01.2023 beträgt die Prämie für reine Stromer und Brennstoffzellenfahrzeuge bis zu 4.500 Euro, sofern der Anschaffungswert (Nettolistenpreis) unter 40.000 Euro liegt und 3.000 Euro, wenn der Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro liegt. Zwei Drittel der Förderung werden vom Staat übernommen, das andere Drittel übernimmt der Hersteller. Auch Leasingfahrzeuge sind für den Vertragsnehmer förderfähig, sofern der Nettolistenpreis den bereits genannten Kriterien entspricht. Beachten Sie aber unbedingt, dass die Mindesthaltedauer eines gekauften Pkw mittlerweile zwölf Monate beträgt, die Dauer Ihres Leasingvertrages also ebenso lang sein muss, um sich für eine Förderung zu qualifizieren. Auch wenn der Antrag noch mindestens bis zum 31.12.2023 gestellt werden kann, ist der Stichtag für die Zulassung somit der 1. Januar 2023.

Bei Beantragung ab dem 01. Januar 2024 sinken im Übrigen die Fördersummen erneut auf maximal 3.000 Euro. Außerdem sind ab diesem Zeitpunkt ausschließlich Fahrzeuge mit einem Basislistenpreis bis maximal 45.000 Euro förderfähig. Besitzer kostspieligerer Modelle haben also das Nachsehen.

Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) muss die Mindesthaltedauer "zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfüllt sein." Eine zugegebenermaßen schwammige Aussage. Für Unternehmen gelten mitunter andere Vorgehensweisen. In unserem Ratgeber gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag als Privatperson stellen, denn ab dem 01.09.2023 sind ohnehin ausschließlich Privatpersonen antragsberechtigt.

Es gelten Einschränkungen für förderfähige Fahrzeuge

Der Nettolistenpreis darf den Betrag von 65.000 Euro nicht übersteigen. Daraus resultiert, dass quasi sämtliche Brennstoffzellenfahrzeuge aus dem Raster fallen. Einzig der Toyota Mirai II wird vom BAFA als förderfähiges Fahrzeug mit Brennstoffzelle gelistet. Eine vollständige Liste aller förderfähigen Fahrzeuge stellt das BAFA nach Antriebsart sortiert online zur Verfügung. Knapp 600 Modellvariationen listet das Amt dort zur Zeit auf. Die bis zu 4.500 Euro sind nicht exklusiv Neuwagen vorenthalten, auch Gebrauchtfahrzeuge können vom Staat gefördert werden. Die Förderung darf allerdings nur einmal pro Fahrzeug erfolgen. Auch junge Gebrauchte, die jünger als 12 Monate sind und weniger als 15.000 km auf der Tachouhr stehen haben, sind förderfähig. Sofern der Vorbesitzer aber bereits eine Förderung beantragt hat, können Sie als Käufer keine erneute Förderung vom Bund in Anspruch nehmen.

infografik elektromobilitaet antragsverfahren1Quelle: BAFA

Mittlerweile hat das BAFA seine Datenbank mit dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) verknüpft und einen verhältnismäßig einfachen Weg zur Beantragung der Prämie geschaffen. Die Zusage zur Datenübermittlung ist zum Zeitpunkt unserer Berichterstattung obligatorisch. Sie ersparen sich somit aber eine Menge Formulare, Kopien und Botengänge, da die beiden Ämter die Daten aus Ihrem Antrag automatisch abgleichen.

Unter diesem Link gelangen Sie direkt zum Antragsformular.

Halten Sie für die korrekte Bearbeitung des Antrags unbedingt folgende Unterlagen bereit:

  • Kaufvertrag
  • Fahrzeug-Ident-Nummer (FIN; finden Sie unter anderem in Ihrem Fahrzeugschein)
  • IBAN

Zuerst werden Ihre persönlichen Daten abgefragt. Nachdem Sie Ihre personenbezogenen Daten eingegeben haben, können Sie auswählen ob es sich um ein privates oder ein gewerbliches Leasingangebot oder um einen Kaufvertrag handelt. Im nächsten Schritt wählen Sie Marke und Modell des zu fördernden Fahrzeuges. Die Dropdownliste umfasst alle förderfähigen Fahrzeuge. Sollten Sie Ihren Pkw in der Liste nicht finden, so ist dieser aktuell nicht förderfähig. Beachten Sie aber, dass die Liste des BAFA ständig aktualisiert wird. Es lohnt sich also unter Umständen, zu einem späteren Zeitpunkt nochmals nachzuschauen. Ist Ihr Auto in der Liste, müssen Sie nun Angaben zur Bestellung machen. Bestelldatum und Art der Zulassung werden an dieser Stelle abgefragt. Nachdem Sie alle Daten ausgefüllt haben, werden Sie dazu aufgefordert, Ihren Kauf-/Leasingvertrag hochzuladen und an das BAFA zu übertragen. Machen Sie falsche Eingaben, (etwa eine fehlerhafte FIN oder eine fehlerhafte IBAN,) weist Sie das Antragsformular automatisch darauf hin und bittet Sie um Korrektur.

Bafa Muster 1Quelle: BAFA

                Bafa Muster 2Quelle: BAFA

Sind Angaben widersprüchlich oder falsch, ist Ihr Antrag nicht grundlegend abgelehnt. Sie erhalten vom BAFA schriftlich Bescheid und haben die Möglichkeit fehlerhaft angegebene Daten zu korrigieren. Die Bearbeitungszeit variiert mitunter stark. Aufgrund des aktuell hohen Aufkommens von Anträgen, wird die sich Bearbeitungszeit in der kommenden Zeit wohl eher weiter nach hinten verschieben. Bleiben Sie einfach geduldig und sehen Sie davon ab, sich beim BAFA telefonisch über den Stand der Bearbeitung zu erkundigen. Bei positivem Entscheid über die Förderung wird Ihnen der Förderbetrag ohne weitere Rückmeldung auf Ihr Konto überwiesen.

Haben Sie noch Fragen rund um die Innovationsprämie? Zögern Sie nicht, sich an unsere Redaktion zu wenden! Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

Fotos dieses Artikels:
Quelle: BAFA, AUTOFAHRERSEITE.EU

      Verwandte Artikel:


Inhaltsrechte Text