fbpx

Erzwingen der Vorfahrt: Beide Parteien haften nach Unfall

Veröffentlicht in Unfall

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Die Straßenverkehrsordnung beginnt mit der Feststellung, der Straßenverkehr erfordere ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Dass dieser Leitsatz auch rechtliche Folgen hat, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle. Wer sein Vorfahrtsrecht erzwingen will, und dabei einen Unfall in Kauf nimmt, der haftet für die Folgen mit.

Der vorliegende Fall scheint auf den ersten Blick klar. Es kam zum Unfall, weil ein Verkehrsteilnehmer ohne zu schauen, in eine Vorfahrtsstraße eingefahren war, aus der sich ein anderes Fahrzeug näherte. Aufgrund eines Rückstaus konnte der erste Fahrer nicht vollständig in die richtige Fahrspur einfahren, sondern blieb quer zur Fahrtrichtung auf der Fahrbahn stehen. Obwohl er das stehende Fahrzeug hätte rechtzeitig sehen können, setzte der Fahrer des zweiten Pkw seine Fahrt ungebremst fort. In der Folge kam es, wie es kommen musste und die beiden Fahrzeuge kollidierten.

Nach dem Unfall forderte der Fahrer des zweiten Pkw Schadenersatz von seinem Unfallgegner bzw. dessen Haftpflicht-Versicherung, weil dieser die Vorfahrtsregelungen missachtet habe und somit alleiniger Unfallverursacher sei. Der haftende Versicherer zahlte jedoch nur anteilig. Als Grund gab das Unternehmen an, dass seiner Ansicht nach beide Seiten Schuld am Unfall trügen. Dies wollte der Autofahrer jedoch nicht akzeptieren und reichte Klage ein.

Das Gericht sah beide Fahrer in der Pflicht

In der Folge unterlag er vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle (Aktenzeichen 14 U 50/17). Die dortigen Richter sahen die Haftung beider Beteiligter in diesem Fall bei jeweils 50 Prozent. Sie erklärten, der Fahrer des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs habe den drohenden Unfall schon frühzeitig erkennen müssen. Er hätte ihn außerdem ohne Weiteres verhindern können, indem er ausgewichen wäre oder gebremst hätte. Andererseits hätte sich, nach Ansicht des Gerichts, auch der andere Fahrer einen Verstoß zuschulden kommen lassen, indem er die geltenden Vorfahrtsregelungen missachtete.

Aufgrund der Tatsache, dass die Straßenverkehrsordnung im ersten Paragrafen ausdrücklich gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme verlangt, gewichtete das Gericht auch das Verhalten des Vorfahrtsberechtigten schwer. Man dürfe sein Vorfahrtsrecht nicht erzwingen, so die Richter.

Einen Unfall billigend in Kauf zu nehmen, um sein Vorfahrtsrecht durchzusetzen, ist natürlich nicht nur rechtlich problematisch. Allein aufgrund der damit einhergehenden Gefahren für Leib und Leben ist ein solches Verhalten im Straßenverkehr generell fahrlässig und völlig unangemessen.

Fazit:

Einen Unfall zu riskieren oder gar zu verursachen, weil man unbedingt auf die eigene Vorfahrt besteht, ist nicht nur gefährlich und verantwortungslos. Ein derartiges Verhalten kann auch rechtliche Konsequenzen haben, wenn der Unfall tatsächlich eintritt. Dann kann auch demjenigen, der den Unfall nicht verhindert hat, eine Teilschuld zugesprochen werden. Selbst dann, wenn er eigentlich Vorfahrt hatte. Gegenseitige Rücksicht im Straßenverkehr bleibt selbstverständlich auch außerhalb des Gerichtssaals entscheidend, damit alle Verkehrsteilnehmer sicher und entspannt an Ihr Ziel gelangen.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

Haben Sie Fragen oder suchen Sie Antworten zu Themen, dann schicken Sie uns Ihre Fragen rund ums Autofahren! Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Sebastian Trost / Ralf Galow

Fotos dieses Artikels:
Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU


      Verwandte Artikel:


Inhaltsrechte Text und Bild