Wiederholungstäter: Führerscheinentzug bei kleineren Vergehen
Tja, da dachte man, das sind ja nur ein paar Strafzettel, ist ja nichts Schlimmes. Aber die böse Überraschung folgte auf dem Fuße, denn der Führerschein war erst einmal weg. Wie es soweit kommen kann - hier in unserem Artikel …
Die einen haben ständig das Handy am Ohr, andere wiederum parken, wo sie gerade einen Platz finden. Das selbst bei kleinen Delikten, die dafür aber gehäuft auftreten, bereits ein Führerschein eingezogen werden kann, ist nur wenigen bewusst. Und das ist von Region zu Region unterschiedlich, denn was in Bayern mit der vollen Kraft des Gesetzes geahndet wird, betrachtet man in Sachsen u.U. nur als kleines Vergehen.
Regionale Unterschiede
Daher können auch die Bußgelder regional variieren, was allerdings ausschließlich für Wiederholungstäter Anwendung findet. Bei Autofahrern, bei denen gehäuft ähnlich gelagerte Delikte auftreten, darf die Bußgeldbehörde eine Geldstraße angemessen erhöhen und im Extremfall sogar ein Fahrverbot verhängen.
Wird man also wegen Telefonierens am Steuer zur Kasse gebeten und mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt belegt, ist das noch keine Grundlage für ein Fahrverbot. Ganz anders sieht das bei wiederholtem Telefonieren am Steuer aus. Das kann unter Umständen mit einen Monat Führerscheinentzug belegt werden. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur bei zentral registrierten Verstößen, die auch mit Punkten belegt wurden.
Ein Beispiel:
Ein Autofahrer, der bereits zum vierten Mal wegen Handybenutzung am Steuer auffiel, wurde daraufhin mit einem höheren Bußgeld und einem Monat Fahrverbot bestraft. Die Richter am Oberlandesgericht Hamm lehnten den Einspruch des Fahrers mit der Begründung ab, das von einer „beharrlichen Pflichtverletzung“ auszugehen sei. (Az.: 3 RBs 256/13).
Fazit
Wer hätte das gedacht: In der Rechtsprechung gibt es mehr Freiräume, als vielerorts vermutet wird. Und uneinsichtige Zeitgenossen werden da auch schon mal eine Zeitlang sprichwörtlich „aus dem Verkehr“ gezogen. Wenn man also weiterhin uneingeschränkt mobil sein möchte, muss man sich an die Regeln halten.
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Quelle: AXA Konzern AG
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