Internationaler Führerschein nur mit EU-Führerschein gültig
Das kann im Ausland problematisch werden: der internationale Führerschein gilt nur zusammen mit dem EU-Führerschein in Kartenform! Viele Autofahrer wissen das nicht und stehen z.B. bei einer Verkehrskontrolle im nichteuropäischen Ausland vor großen Problemen.
Nur in Verbindung mit EU-Führerschein
Laut dpa ist der internationale Führerschein nur in Verbindung mit dem EU-Führerschein in Kartenform gültig. Der Grund dafür ist, dass der internationale Führerschein eine Übersetzung der nationalen Klassen in internationale Standards darstellt. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) weist außerdem darauf hin, dass derjenige, der noch keinen Führerschein im Kartenformat hat, erst seinen Führerschein erneuern muss, um einen internationalen Führerschein beantragen zu können. Wenn man also einen internationalen Führerschein für den Urlaub im Ausland benötigt, sollte das Thema möglichst früh angehen. Denn die Bearbeitungszeit verlängert sich dadurch auf bis zu sechs Wochen.
Falls Sie bereits einen internationalen Führerschein besitzen, werfen Sie öfter mal einen Blick darauf. Denn die Führerscheine laufen nach drei Jahren ab. Bei den örtlichen Führerscheinstellen und den Straßenverkehrsämtern kann man die neuen Führerscheine beantragen.
In vielen Ländern ist der internationale Führerschein Pflicht
Außerhalb der EU ist der internationale Führerschein in vielen Ländern Pflicht. Dazu gehören z.B. Australien und einige Bundesstaaten der USA. In anderen Ländern, wie etwa in den Vereinigten Arabischen Emiraten sollte man ihn mit sich führen. Und sei es nur, um sich z.B. einen Mietwagen leihen zu können.
Mit dem alten deutschen Führerschein kann man, laut einer Einschätzung des ARCD, sogar im europäischen Ausland auf Probleme stoßen. Sollte man noch einen rosafarbenen oder sogar noch den alten, grauen Führerschein besitzen, wird man eventuell im Ausland zur Kasse gebeten. Rechtlich gesehen, sind die alten Führerscheine im Ausland noch gültig, allerdings kennt sie nicht jeder Verkehrspolizist. Um problematischen Situationen vorzubeugen, ist es ratsam, seinen alten Führerschein gegen den Neuen im Scheckkartenformat einzutauschen.
Neuen Führerschein beantragen, was brauche ich?
Der Antrag muss persönlich bei der Führerscheinstelle der Stadtverwaltung oder dem Landratsamt gestellt werden, wenn man noch keinen Kartenführerschein hat. Informieren Sie sich vorab telefonisch bei ihrem Bürgerbüro. Sollte ein Kartenführerschein vorhanden sein, können Sie sich bei der Beantragung durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Voraussetzungen dafür sind eine schriftliche Vollmacht von Ihnen und Ihr Pass oder Personalausweis. Der Bevollmächtigte muss sich zudem selber ausweisen können.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, ein aktuelles biometrisches Foto (35 x 45 mm), einen nationalen EU-Kartenführerschein, ca. 15 bis 25 Euro Bearbeitungskosten.
Bei Vorlage aller Unterlagen erhalten Sie Ihren Internationalen Führerschein in der Regel noch am selben Tag. Der Internationale Führerschein allein berechtigt allerdings nicht zum Fahren von Kraftfahrzeugen im Inland. Sollte gegen Sie ein Fahrverbot verhängt werden, müssen Sie für die Dauer des Fahrverbots den Nationalen- und den Internationalen Führerschein abgeben.
Fazit
Nicht jeder Staat kennt die deutschen Papiere. Deswegen sollte man im nichteuropäischen Ausland den „normalen EU-Führerschein“ im Scheckkartenformat plus den Internationalen Führerschein mitführen, sonst drohen Bußgelder.
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Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU
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