Bremsweg, Anhalteweg, Reaktionsweg: Was bedeutet das nochmal?
Irgendwann hat man das ja auch mal in der Fahrschule gelernt, aber nicht jeder Autofahrer kennt noch die Details der Berechnungen. Dabei ist es von unschätzbarem Vorteil im täglichen Straßenverkehr, den Anhalte- und Reaktionsweg genau definieren zu können. Also, wie berechnet man noch einen Bremsweg? Wir helfen weiter.
Wichtiger, als man denkt
Man muss es ja einmal korrekt gewusst haben, schließlich ist man ja in Besitz einer Fahrerlaubnis. Aber was ist denn nochmal der Anhalteweg und wie lang ist dieser z.B. bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von ca. 100 km/h? Viele mögen nun denken, das sind doch alte Kamellen, aber nicht nur auf der Autobahn wird man immer wieder Zeuge von Dränglern, die anscheinend noch nie etwas von Reaktionszeit und Bremsweg gehört haben. Umso besser, wenn man sich dann in der Materie auskennt.
Physik im Alltag
Im Grunde beschreiben die Begriffe Bremsweg, Anhalteweg, Reaktionsweg das gleiche Thema: Aus der Geschwindigkeit in den Stand kommen oder wie der Profi sagt, Negativbeschleunigung bis zum Stillstand. Aber wo liegen die Unterschiede und was haben sie eventuell gemeinsam?
• Reaktionsweg:
Bevor überhaupt ein Bremsvorgang eingeleitet wird bzw. stattfindet, muss zunächst ein Signal erfolgen, dem der gesamte Ablauf folgt. In der Realität bedeutet das: Eine Gefahr wurde erkannt und der Fuß betätigt nun das Bremspedal. Die Strecke, die innerhalb des Erkennens der Gefahr bis zum Einleiten des Bremsvorgangs zurückgelegt wurde, nennt sich Reaktionsweg.
Dabei bezieht sich die Berechnung auf die durchschnittliche Reaktionszeit eines Menschen von ca. 1 Sekunde. Die Formel zur Berechnung des Bremsweges zeigt also die Strecke an, die während der Sekunde zurückgelegt wurde. Fährt man also mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h liegt die zurückgelegte Strecke innerhalb der Reaktionszeit bei 30 Metern!
Die Formel für den Reaktionsweg lautet also: (Geschwindigkeit : 10) x 3 = Reaktionsweg (Meter), in dem Falle also (100 : 10) x 3 = 30m.
• Bremsweg:
Der Bremsweg ist der Weg, den ein Fahrzeug von Beginn des Bremsvorgangs bis zum Stillstand zurücklegt. Dabei spielen natürlich viele Faktoren eine wichtige Rolle. Eis, Schnee, Regen, schlechter Fahrbahnbelag, veraltete oder abgefahrene Reifen: Das sind einige Faktoren, die dem Bremsweg maßgeblich negativ beeinflussen können.
Und auch die Faustformel geht von einer Bremsung ohne widrige Wettereinflüsse ö.ä. aus, außer es ist von einer „Gefahrenbremsung“ die Rede. Das bedeutet für eine normale Bremsung: Nähert sich ein Fahrzeug mit 100 km/h, ist der Bremsweg 100m lang.
Die Formel lautet: (Geschwindigkeit (km/h) : 10 x (Geschwindigkeit (km/h) / 10) = Bremsweg (Meter) in unserem Falle also: (100:10) x (100:10) = 100 Meter. Die einzige Variable, die es bei der Berechnung geben kann, ist die sogenannte Gefahrenbremsung, bei der das Bremspedal plötzlich und mit voller Kraft durchgetreten wird. In diesem Falle wird der errechnete Bremsweg nochmals durch 2 geteilt, in dem Fall also: 100 Meter: 2 = 50 Meter.
• Anhalteweg:
Der Anhalteweg ist der Weg, den ein Fahrzeug vom Zeitpunkt des Auftretens eines Hindernisses bis zum Stillstand zurücklegt. Hierbei werden die einzelnen Komponenten zusammengeführt: Reaktionsweg + Bremsweg = Anhalteweg. In diesem Beispielfall sind das daher: Reaktionsweg 30 Meter + Bremsweg 100 Meter = Anhalteweg 130 Meter. Bei einer Notfallbremsung verringert sich in dieser Berechnung der Anhalteweg um 50 Meter.
Übersicht Faustformeln (theoretische Führerscheinprüfung):
Reaktionsweg [Meter] = 3 x (Geschwindigkeit [km/h] / 10)
Bremsweg [Meter] = (Geschwindigkeit [km/h] / 10) x (Geschwindigkeit [km/h] / 10)
Gefahrbremsung = Bremsweg / 2
Anhalteweg = Reaktionsweg + Bremsweg
Fazit
Oft ist es von Vorteil, sein Wissen wieder aufzufrischen, denn das schärft das Bewusstsein, auf welche Parameter man im Straßenverkehr achten sollte. Denn schnell überschätzt man seine Fähigkeiten und daher ist es wichtig, sich die objektiven Berechnungen und Verkehrsregeln von Zeit zu Zeit mal wieder vor Augen zu halten.
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Quelle: GTÜ
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