Achtung Kontrolle! Was darf die Polizei?
Sind Sie auch schon einmal unversehens von der Polizei angehalten worden und haben den Ordnungshütern im guten Glauben Folge geleistet? Vielen Autofahrer kennen Ihre Recht bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle nicht. Dabei dürfen Polizeibeamte längst nicht alles kontrollieren.
Wer von der Polizei rechts rangewunken und an den Straßenrand beordert wird, weiß häufig nicht genau, über welche Befugnisse die Polizeibeamten verfügen. Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, wann Sie den bei einer Verkehrskontrolle den Anweisungen Folge zu leisten haben und welche Rechte Sie als Autofahrer haben.
Die Polizei darf grundsätzlich jeden jederzeit kontrollieren, aus dem Verkehr ziehen und überprüfen, ob die Fahrtüchtigkeit der Person hinterm Steuer gewährleistet ist. Hierzu sind die Gesetzeshüter berechtigt, den Fahrer aus dem Fahrzeug zu bitten. Einer solchen Aufforderung sollten Sie also unter allen Umständen nachkommen. Darüber hinaus dürfen Beamte die Sichtung von Ausweisdokumenten wie Führerschein und Fahrzeugpapiere einfordern. Eine äußerliche Begutachtung des Fahrzeugs ist auch vollkommen legitim. So werden in den allermeisten Fällen bei einer Polizeikontrolle auch Beleuchtung, Bereifung und vorhandene Plaketten überprüft. Sie als Fahrer sind aber in jedem Fall berechtigt, zu erfragen, wieso Sie angehalten wurden. Aus der Antwort auf diese Frage sollte ersichtlich werden, ob es sich um eine allgemeine Verkehrskontrolle handelt oder Sie aufgrund einer auffällgen Fahrweise aus dem Verkehr gezogen wurden.
Der Blick in den Kofferraum
Bestandteil vieler Verkehrskontrollen ist früher oder später auch die Frage nach Warndreieck, Verbandkasten und Warnweste(n). Diese sind den Beamten ohne Diskussion vorzuzeigen. Da viele Fahrzeughalter diese Utensilien im Kofferraum aufbewahren, nutzt die Polizei diesen Umstand gerne für einen ausführlichen Blick in das Wageninnere. Allerdings ist dies im Rahmen einer ordentlichen Verkehrskontrolle nicht gestattet, denn der Blick ins Fahrzeug kommt einer Durchsuchung gleich. Um den Innenraum des Fahrzeugs inspizieren zu dürfen, benötigen Staatsbeamte einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss oder den dringenden Verdacht, dass eine akute Gefährdung vorliegt (Gefahr im Verzug). Sie dürfen also in aller Regel die Beamten bitten, sich vom Fahrzeug zu entfernen, beziehungsweise sich vor Ihr Fahrzeug zu stellen, während Sie die gewünschten Utensilien aus dem Kofferraum holen.
Die Kelle sollte man nicht ignorieren
Werden Sie von Polizeibeamten herausgewunken und fahren einfach weiter, begehen Sie keine Fahrerflucht. Allerdings missachten Sie polizeiliche Anweisungen, was mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg zu Buche schlägt. Widersetzt man sich während einer Polizeikontrolle den Anweisungen weisungsbefugter Beamter, werden mindestens 20 Euro fällig.
Der Alkoholtest ist freiwillig
Für viele kommt diese Info möglicherweise überraschend, aber sowohl der Alkoholtest, als auch ein Pupillenreaktionstest sind freiwillig. Nach § 36 Abs. 5 der StVO sind solche Tests nicht Bestandteil einer allgemeinen Verkehrskontrolle und bedürfen somit der Zustimmung des Fahrers. Der Aufforderung zum Alkoholtest etwa muss aber ausdrücklich widersprochen werden. Stillschweigen wird als Zustimmung gewertet. Allerdings ist dieser Umstand mit außerordentlichen Einschränkungen zu genießen. Wer sich dazu entschließt nicht Folge zu leisten, muss schlimmstenfalls damit rechnen, auf die Wache beordert zu werden. Die Entnahme von Blut- und/oder Urinproben werden als schwere Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit gewertet und bedürfen einer richterlichen Anordnung oder dem dringenden Verdacht einer unmittelbaren Gefahr.
Fazit
Auch als Autofahrer haben Sie vor den Gesetzeshütern Ihre Rechte und es ist gut, sie zu kennen. Allerdings ist es häufig angebracht, den Weisungen der Beamten zu folgen und vor allem nicht aufbrausend oder aggressiv zu reagieren. Antworten Sie kurz, sachlich und deeskalierend. Polizisten kommen in aller Regel nur Ihren täglichen Aufgaben nach und werden Sie nicht aus dem Verkehr gezogen haben, nur um Sie zu schikanieren. Das spart im Nachgang Zeit und Nerven aller Beteiligten.
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Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU
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