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THC Obergrenze für Autofahrer steht fest

Geschrieben von Niklas Kidulis. Veröffentlicht in Verkehr

Bereits seit dem 01.04.2024 ist Cannabis als Genussmittel legal geworden. Rund fünf Monate später, genauer seit dem 22.08.24, steht auch die endgültige THC-Obergrenze für Verkehrsteilnehmer fest. Wie hoch diese ausfällt, mit welchen Strafen zu rechnen ist und warum dieser Wert so kontrovers diskutiert wird, erfahren Sie hier.

Bislang sah das Gesetz vor, dass allein durch den Nachweis von THC im Körper mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen war. Nach dem im Frühjahr 2024 die Cannabislegalisierung in Deutschland durchgesetzt wurde, gelten nun, ähnlich wie beim Alkohol, Grenzwerte für den Straßenverkehr. Ab 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut gelten Sie als fahruntüchtig.

Experten empfehlen, in den ersten zwei Stunden nach dem Konsum davon abzusehen, am Straßenverkehr teilzunehmen, da die psychoaktive Wirkung in diesem Zeitraum deutlich zu stark sein kann. Nach drei bis fünf Stunden könnte der Wert zwar unter die erlaubten 3,5 Nanogramm gefallen sein, jedoch variiert die Abbauzeit von Mensch zu Mensch. Aus diesem Grund wird auch eine Mindestwartezeit von zwölf Stunden nach dem Konsum empfohlen, doch selbst dann gibt es keine Garantie dafür, dass Ihre Blutwerte im erlaubten Rahmen sind.

Welche Strafen drohen?

Fahrzeughalter, die mit Werten oberhalb der THC Obergrenze im Körper erwischt werden, müssen mit einer Geldstrafe von 500 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Das Bußgeld steigt auf 1.000 Euro, wenn zusätzlich noch Alkoholkonsum nachgewiesen werden kann.

Für alle Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt, ähnlich wie beim Alkohol, eine Null-Toleranzgrenze. Werden Fahranfänger mit THC auch unter der THC-Obergrenze im Blut erwischt, winkt eine Strafe von 250 €.

Ist die THC-Obergrenze zu niedrig?

Kritik gibt es von einigen Wissenschaftlern und Konsumenten, die der Meinung sind, die THC Obergrenze sei zu konservativ gewählt, denn vor allem bei regelmäßigem Konsum ist THC auch dann noch nachweisbar, wenn die Person sich längst nicht mehr im Rauschzustand befindet.

Fazit: Für Cannabis gilt dasselbe wie für Alkohol: Konsumieren Sie verantwortungsbewusst, in kleinen Maßen und sehen Sie davon ab, am selben Tag noch ein Kraftfahrzeug zu führen. So behalten Sie Ihren Führerschein und bringen weder sich noch andere Verkehrsteilnehmer unnötig in Gefahr.

 

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