fbpx

Euro-Kennzeichen: Ärger im EU-Ausland?

Veröffentlicht in Verkehr

Quelle: Daimler AG - Product Communications Mercedes-Benz Vans, Quelle: Mercedes BenzQuelle: Daimler AG - Product Communications Mercedes-Benz Vans, Quelle: Mercedes Benz

Da denkt man, wir Deutschen wären manchmal übergenau, aber auch andere EU Länder beherrschen die Kunst des Erbsenzählens. Da kann es schon Mal nur um einen kleinen Bindestrich gehen und trotzdem grosse Auswirkungen haben. AUTOFAHRERSEITE.EU berichtet.

Zum Hintergrund

Bis 1994 war die Welt noch in Ordnung. Behauptet zu mindestens eine kleine Gruppe von Bindestrich-Befürwortern in den Straßenverkehrsämtern Deutschlands. Denn bis zu dem Zeitpunkt wurde das Stadtkürzel mit einem Bindestrich von den nachfolgenden Buchstaben getrennt. Das wurde natürlich ordnungsgemäß und genauso im Fahrzeugschein festgehalten.
Dann kam die alphanumerische Wende. Und mit ihr der Wegfall des Bindestriches auf dem Euro-Kennzeichen. Was jedoch blieb, ist der Eintrag im Fahrzeugschein und der wurde jetzt einigen Urlaubern zum Verhängnis.
Laut einer Online-Berichterstattung der WAZ wurde ein Duisburger, der seinen Urlaub in Österreich verbrachte, vor Ort zu einer Zahlung von 300 Euro gebeten, da der Eintrag im Fahrzeugschein nicht mit dem Nummernschild übereinstimmte. Laut eines Sprechers der Stadt Duisburg ist dies kein Einzelfall, d.h. es gibt vermehrt Fälle, in denen bis zu 500 Euro für den „vermeintlichen Falscheintrag“ verlangt wurden.
Quelle: Wikipedia Benutzer LuisCosta

Quelle: Wikipedia Benutzer Mhi

 

 

Wo treten diese Bußgeldforderungen vermehrt auf?

Aktuell treten diese Fälle ausschließlich bei Fahrten ins benachbarte Ausland auf. Gerade in Österreich und Italien wurden bei Kontrollen kräftige Bußgelder verlangt. Wobei sich die Geschädigten die Frage stellen könnten, ob in den vorliegenden Fällen die landeseigene Rechtsprechung oder reines Profitstreben Ursache für die Bußgelder waren.

Wie sollte man sich verhalten, wenn man selbst betroffen ist?

Der ADAC ist der Ansicht, dass die ordnungsgemäße Zulassung eines Pkw nicht dadurch in Frage gestellt wird, ob auf dem Kennzeichen ein Bindestrich eingetragen ist, oder nicht. Eine Beanstandung sei daher nicht Rechtens und das bei einer Kontrolle festgelegte Bußgeld muss vom Autofahrer nicht beglichen werden.
Da sich die Realität jedoch oftmals ein wenig anders darstellt und Ordnungshüter vor Ort nicht immer kooperativ agieren, könnte die Vorgehensweise so aussehen:

1. Handeln Sie souverän und behalten Sie der Überblick.
2. Begleichen Sie die Rechnung und lassen Sie sich den Betrag quittieren.
3. Auf dem Beleg sollten Sie die Behördenanschrift und den Namen des Verkehrspolizisten sowie dessen Unterschrift festhalten.
4. Nach der Rückreise informieren Sie Ihre Rechtsschutzversicherung, einen Anwalt oder Ihren Automobilclub und beauftragen Sie rechtlichen Beistand.

Wie kann ich den Problemen vorbeugen?

Lassen Sie die Eintragung in Ihrem Fahrzeugschein bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt ändern. Die Kosten belaufen sich auf ca. zehn Euro. Zudem haben sich viele Bundesländer zu einer kostenlosen Anpassung des Eintrags bereiterklärt. Damit wären ihre Papiere wieder auf dem letzten Stand. Einer beschwerdefreien Urlaubsreise sollte dann nichts mehr im Wege stehen.

Fazit

Der Amtsschimmel reitet anscheinend nicht nur in Deutschland. Nein, auch andere EU Länder kennen sich mit bürokratischen Spitzfindigkeiten bestens aus. Das muss sich der Autofahrer so aber nicht gefallen lassen. Oftmals hilft eine Beratung weiter, denn was Recht ist muss Recht bleiben. Eine allzeit gute Fahrt wünscht Ihre AUTOFAHRERSEITE.EU.

… falls Ihnen auf Ihrer Urlaubsreise diese oder ähnliche verkehrsrechtlichen Fallstricke gelegt worden sind, oder Sie Hilfe in rechtlichen Belangen benötigen, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Wir stellen gerne einen Kontakt zu einer Rechtsberatung bei unseren angeschlossenen Anwälten her.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

Haben Sie Fragen oder suchen Sie Antworten zu Themen, dann schicken Sie uns Ihre Fragen rund ums Autofahren! Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Fotos dieses Artikels:
Quelle: Wikipedia Benutzer LuisCosta; Daimler AG - Product Communications Mercedes-Benz Vans; Wikipedia Benutzer Mhi

      Verwandte Artikel:


Inhaltsrechte Text