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Unfall: Versicherung zahlt nach einem Totalschaden nicht

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Das ist voraussichtlich einer der schlimmsten Fälle, die einem Versicherungsnehmer passieren kann. Trotz offensichtlich eindeutiger Unschuld bekommt eine Autobesitzerin nach einem kapitalen Unfall keinen Cent …

Was war passiert?

Einer Autofahrerin aus Berlin fuhr, laut Auto Bild, im Oktober 2013 ein anderer Verkehrsteilnehmer so heftig in ihr Auto, dass dieses nur noch Schrottwert besitzt. Und obwohl die Schuldfrage in diesem Falle eindeutig auf Seiten des Unfallgegners lag, verweigerte die gegnerische Versicherung jegliche Zahlung. Als Begründung führte die Versicherung an, dass das Fahrzeug bereits Vorschäden besessen hatte. Das Vorschäden bei einem Gebrauchtwagen wohl keine Seltenheit sind, hatte für die Einschätzung der Versicherung keine Bedeutung.

Wie urteilte das Gericht?

Schließlich kam der Fall vor das Kammergericht in Berlin.  Diesen Prozess verliert die Autofahrerin allerdings, das Gericht bewertet die Gegebenheiten des Falles komplett anders. Denn in dem vorliegenden Fall, so das Gericht, habe die Klägerin nicht präzise genug nachweisen können, welche Vorschäden das Fahrzeug inklusive Lackschäden, Parkschäden etc. bereits aufwies.

Diese Schäden würden sich aber auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs auswirken, so dass sich der Wert des Autos und somit auch der Schadensersatzanspruch nicht exakt ermitteln lasse. Deswegen habe die Klägerin auch keine Ansprüche.

Welche Auswirkungen hat das auf künftige Schadensfälle?

Für den „normalen Gebrauchtwagenbesitzer“ hat dieses Urteil grundsätzlich richtungsweisende Auswirkungen. Denn, kann man vorhandene Schäden, Reparaturen oder Unfälle nicht belegen, ist es, wie im vorliegenden Fall problematisch, den Wert des Fahrzeugs zu bestimmen. Abhilfe würde hier eine regelmäßige Fahrzeugbegutachtung oder - bewertung mit Zertifikat und Dokumentation durch eine freie Werkstatt ihres Vertrauens schaffen, denn nur so ist der Zeitwert auch z.B. für Versicherer immer klar erkenntlich.

Fazit

Lassen Sie den Zustand ihres Fahrzeugs am Besten jährlich dokumentieren. Damit haben Sie im Falle eines Schadens immer die Möglichkeit, den aktuellen Zeitwert ihres Fahrzeugs nachzuweisen. Machen Sie einen Termin in ihrer freien Werkstatt und lassen Sie den Wagen bewerten, dann sind Sie bezüglich der Werteinschätzung ihres Kfz auf der sicheren Seite. Eine allzeit gute Fahrt wünscht ihnen Autofahrerseite.eu.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

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