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Unwetter: Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?

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Nicht nur im Herbst, auch zu jeder anderen Jahreszeit können Stürme auftreten. Besonders die Unwetter im Sommer werden im Zuge des Klimawandels immer extremer. Die Folgen sind oft verheerende Sturmschäden, auch an Pkw. Doch werden derartige Schäden von den gängigen Policen abgedeckt und welche Versicherung zahlt in diesen Fällen? Wir haben das Thema für Sie beleuchtet …

Herabfallende Äste, umstürzende Bäume, umherfliegende Gegenstände – das sind nur einige der vielen Gefahrenquellen, die Fußgängern bei einem Sturm drohen. Aber auch für Autobesitzer kann es gefährlich und teuer werden, denn ein Unwetter kann enorme Schäden an fahrenden und geparkten Fahrzeugen anrichten. So wurden allein in Deutschland im Jahr 2017 mehr als 400.000 Autos bei Unwettern beschädigt.

Wer kommt für die entstandenen Schäden auf?

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EUGrundsätzlich kommt ab Windstärke acht die Teilkaskoversicherung für die entstandenen Sturmschäden auf. Schäden, die bei niedrigeren Windstärken verursacht wurden, werden von Teilkasko-Policen nicht getragen. In diesen Fällen greift, je nach individuellem Vertragsumfang, nur die Vollkasko-Versicherung.

Schäden, die von herabfallenden Ästen oder einen umgestürzten Baum verursacht worden sind, muss in manchen Fällen sogar der Besitzer des Baumes begleichen. Das gilt aber nur, wenn der Baum oder die Äste bereits erkrankt waren und er seiner Sorgfaltspflicht bezüglich des Beseitigens der Gefahrenquelle nicht nachgekommen ist. War der Baum allerdings gesund, so muss der Eigentümer nicht für die entstandenen Kosten aufkommen.

Gleicht die Kasko-Versicherung die Schäden immer aus?

Die Versicherung behält sich vor der Zahlung von Versicherungsleistungen immer eine Prüfung der Sachlage und der Schäden vor. Schäden, die durch auf das Auto gewehte Gegenstände, Teile von Bäumen, sowie Bäume selbst verursacht werden, sind durch die Versicherung im Allgemeinen abgedeckt.

Nur bei einer groben Fahrlässigkeit und der sogenannten Obliegenheitsverletzung zahlt die Versicherung nicht. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet z. B. das Abstellen des Fahrzeugs in Überschwemmungszonen; bei einer Obliegenheitsverletzung verletzt der Versicherungsnehmer die vertraglichen Pflichten gegenüber seinem Versicherer oder kommt diesen nicht nach.

In welchem Zeitraum muss der Schaden gemeldet werden?

Im eigenen Interesse macht es Sinn, den Schaden möglichst zeitnah bei der Versicherung zu melden. Man sollte sich in keinem Fall mehr als eine Woche für die Meldung Zeit lassen. Schäden, die durch einen Sturm verursacht wurden, wirken sich nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus, Sie können also derartige Schäden ohne Sorgen an Ihre Versicherung melden.

Was ist noch zu beachten?

Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer bei der Klärung des Sachverhaltes mitwirkt. Dabei sollten Sie unbedingt bei der Wahrheit zu bleiben, denn falsche Angaben zu Kilometerstand oder Zustand des Fahrzeugs können eine Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung darstellen. Der Schaden muss außerdem so gering wie möglich gehalten werden. Das heißt, das Fahrzeug muss bei Glasbruch abgedeckt werden, um Regen oder Schnee fernzuhalten und um weiteren Schäden im Innenraum vorzubeugen. Sind Gegenstände innerhalb des Fahrzeugs in Mitleidenschaft gezogen worden, kommt es auf den Umfang an, mit dem Gegenstände im Fahrzeug laut Versicherungsvertrag gedeckt sind. Die Details dazu sollten Sie mit der Versicherung abstimmen.

Fazit

Grundsätzlich sind die meisten Schäden bei einem Sturm über Windstärke acht durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Wenn Schäden aufgetreten sind, melden Sie diese zeitnah bei ihrer Versicherung und beugen Sie Folgeschäden durch eintretende Feuchtigkeit etc. vor. Wichtig ist auch: Stellen Sie Ihr Fahrzeug mit gesundem Menschenverstand ab und meiden Sie z. B. Parkplätze unter Bäumen, wenn mit einem Sturm zu rechnen ist. So können schon im Vorfeld unangenehme Situationen vermieden werden.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

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