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Haftpflicht: Wann lohnt es sich, den Schaden selbst zu bezahlen?

Veröffentlicht in Versicherung

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

In Deutschland ist mindestens eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung notwendig, um ein Auto im Straßenverkehr zulassen zu dürfen. Im Falle eines Unfallschadens bezahlt diese Versicherung bekanntlich den Schaden am Fahrzeug des (nicht mitschuldigen) Unfallgegners. Dem Unfallverursacher steht dabei die Möglichkeit offen, die Reparatur selbst zu bezahlen und so einer Rückstufung in seiner Versicherungsklasse zuvor zu kommen. Wir erklären, wann dies sinnvoll ist.

Die Rückstufung in eine frühere Schadensfreiheitsklasse kann sehr teuer werden. In welchem Ausmaß sie stattfindet, ist abhängig von den Vertragsbedingungen bei der Haftpflicht-Versicherung. Bei einigen Versicherern wird dabei schon nach einem selbstverschuldeten Unfall ein Beitragsaufschlag von einem Drittel fällig. Dabei darf außerdem nicht vergessen werden, dass sich die Wartezeit weitere Rabattklassen ebenfalls entsprechend verlängert. Durch die Hochstufung ist in vielen Fällen mit Mehrkosten in Höhe von vier bis fünf Jahresbeiträgen zu rechnen. Diese Summe übersteigt entsprechend schnell die Schadenssumme.

Die Hochstufung lässt sich vermeiden

Dem Versicherten steht es frei, seiner Versicherung den entstandenen Schaden zu erstatten und so der Hochstufung zu entgehen. In der Regel kann der Verbraucher von seiner Versicherung im konkreten Fall erfragen, welches Szenario für ihn günstiger ist. Dazu empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld eine entsprechende Summe auf einem Konto vorzuhalten um, falls nötig, schnell die Schritte zur Schadensbegleichung einleiten zu können.

Außer dem Schadenrückkauf hat der Versicherungsnehmer noch eine zweite Möglichkeit, um seinen Schadensfreiheitsrabatt zu „retten“. Dazu muss er allerdings bereits im Vorfeld mit dem Versicherer einen Rabattschutz vereinbaren. In diesem Fall findet bei einem Unfall keine Hochstufung statt. Diesen Schutz vor späteren Mehrkosten lässt sich der Versicherer allerdings zumeist teuer bezahlen. Der Rabattschutz gilt in der Regel nur, so lange die Versicherung nicht gewechselt wird. Bei einem Versicherungswechsel wird der Kunde beim neuen Versicherer eingestuft, als hätte er keinen Rabattschutz vereinbart.

Vorsicht bei Discount-Versicherern

Vorsicht ist in diesem Zusammenhang auch generell bei sehr günstigen Versicherungspolicen zu bewahren, denn bei ihnen fällt eine Rückstufung im Versicherungsfall oft deutlich drastischer aus, als bei teureren Anbietern. Darüber hinaus sind bei den Spartarifen Sonderkonditionen wie der Rabattschutz üblicherweise nicht möglich.

Fazit

Der Verlust der Schadensfreiheitsklasse ist oft teuer. Der Kunde kann jedoch schnell reagieren und eine Hochstufung verhindern, besonders wenn er auf die Situation bereits mit einem Finanzpuffer vorbereitet ist. Als Alternative bieten sich Tarife mit besseren Konditionen bei der Rückstufung oder mit einem Rabattschutz an.

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