Richtig parken mit einer Parkscheibe
Jeder Autofahrer hat sie dabei: Die Parkscheibe. Immer wieder gibt es jedoch missverständliche Aussagen über ihren Gebrauch. AUTOFAHRERSEITE.EU räumt damit auf und zeigt, wie man es richtig macht.
Schnell ist es passiert: Man parkt in einer Zone, in der eine Parkscheibe Pflicht ist und stellt sie guten Gewissens ein. Kommt man zurück zum Auto, prangt jedoch ein blauer Vermerk mit einem Ordnungswidrigkeitsverstoß hinter dem Scheibenwischer. Tatsächlich passieren viele Fehler oft schon beim Einstellen der Uhrzeit auf der Parkscheibe.
Auf der Scheibe befindet sich eine Skala in Halbstundenschritten. Zusätzlich werden unter den Stundenziffern von 1-12 die jeweiligen Zeiten von 13-24 Uhr angegeben. Beim Einstellen der Ankunftszeit muss der weiße Keil immer auf die halbe Stunde nach dem Zeitpunkt eingestellt werden, an dem der Autofahrer auf dem Parkplatz angekommen ist. Dabei passieren schon die ersten Fehler, denn manche Autofahrer verstehen unter der einzustellenden "Ankunftszeit“ fälschlicherweise den Zeitpunkt, an dem der Autofahrer nach dem Parken wieder am Fahrzeug ankommt.
Hier ein Beispiel:
Kommt man z.B. um 13.08 Uhr auf dem Parkplatz an, muss die Parkscheibe auf 13.30 Uhr eingestellt werden. Kommt man um 13.38 Uhr auf dem Parkplatz an, stellt man die Scheibe auf 14.00 Uhr ein.
Ist ein „Weiterdrehen“ der Parkscheibe erlaubt?
Oftmals parkt man in der Nähe seiner Arbeitsstätte. Viele Autofahrer könnten daher in ihrer Mittagspause auf die Idee kommen, die Parkscheibe einfach ein Stück weiterzudrehen. Doch das ist streng verboten, denn zeitlich begrenzte Parkdauer auf den entsprechenden Parkplätzen muss eingehalten werden. Dabei wird das Weiterdrehen als Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer gewertet und mit entsprechenden Bußgeldern belegt.
Wann muss man als Autofahrer eine Parkscheibe benutzen?
Grundsätzlich muss die Parkscheibe immer dann zum Einsatz kommen, wenn Schilder darauf hinweisen oder der Parkscheinautomat ausgefallen ist. Wenn wenn dies der Fall ist, gilt die Höchstparkdauer, die auf dem Automaten angegeben ist. Zudem zeigt in der Regel ein Schild an, wie lange das Auto maximal auf der Parkfläche parken darf.
Wie muss eine Parkscheibe aussehen?
Auch hierzu gibt es genaue Vorschriften. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt die Höhe der Scheibe auf 150 Millimeter und die Breite auf 110 Millimeter fest. Außerdem sollte man seine Parkscheibe nicht mit einer neuen Farbe versehen, denn weder mattschwarze noch pinkfarbene Scheiben sind zulässig.
Sind elektronische Parkscheiben erlaubt?
Ja, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sind elektronsiche Parkscheiben seit dem Jahr 2005 in Deutschland zugelassen.
- nach dem Abstellen des Motors darf die Parkscheibe ihre Einstellung nicht mehr ändern
- auf der Vorderseite muss das weiße P auf blauem Grund (Verkehrszeichen 314) zu sehen sein
- die elektronische Anzeige muss mindestens 2cm hoch sein, darüber muss das Wort Ankunftszeit
- die Uhrzeit muss im 24-Stunden Format angezeigt werden (z.B.: 21:15)
- die Parkscheibe muss von außen gut ablesbar sein
- die Parkscheibe benötigt eine gültige Typengenehmigung
Fazit
Bei Parkscheiben ist Genauigkeit gefragt und weiterdrehen darf man sie auch nicht. Mit der Ankunftszeit ist nicht die Zeit der Rückkehr zum Auto gemeint. Stellt man seine Scheibe korrekt ein, ist man vor eventuellen Bußgeldzahlungen gewappnet und kann sich voll und ganz auf seine Termine konzentrieren. Alternativ bietet sich außerdem eine elektronische Parkscheibe an.
Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche
Haben Sie Fragen oder suchen Sie Antworten zu Themen, dann schicken Sie uns Ihre Fragen rund ums Autofahren! Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fotos dieses Artikels:
Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU
Verwandte Artikel:
- Risiko: Parken unter Bäumen
- Fahren auf gesperrter Spur: Strafen bis hin zum Führerscheinentzug
- Pkw nicht auf trockenem Gras abstellen!