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Führerschein-Umtauschpflicht: Das müssen Sie wissen

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Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Diesen Satz will kein Führerscheininhaber hören: Sie müssen Ihren „Lappen“ abgeben. Doch für rund 43 Millionen deutsche Auto- und Motorradfahrer ist dies bald Realität. Grund dafür: eine EU-Richtlinie. Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 einen Ablaufplan beschlossen, damit der Führerscheintausch gestaffelt in den kommenden Jahren stattfindet. Was zu beachten ist, welche Fristen einzuhalten sind und wer vom Umtausch betroffen ist, erklären wir Ihnen.

Zunächst muss klargestellt werden: Die Fahrerlaubnis verfällt nicht. Eine erneute Prüfung wird nicht notwendig. Allerdings müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Mit dieser Maßnahme (EU-Richtlinie 2006/126/EG) will die EU in all Ihren Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Standard einführen, um so die Fahrerlaubnis fälschungssicherer zu machen. Zudem werden nach dem Umtausch alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst, um Missbrauch zu verhindern.

Bis spätestens zum 19. Januar 2033 sollen alle Führerscheine getauscht sein. Dafür hat der Bundesrat einen Stufenplan abgesegnet, um den Umtauschprozess zu entzerren. Dadurch werden vor allem die Ämter vor einem Ansturm bewahrt. Der Umtausch wird daher nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum des Führerscheins gestaffelt.

Diese Fristen sind zu beachten:

Rund 15 Millionen Fahrerlaubnissen, die bis 1998 ausgestellt wurden - rosafarbene oder graue Papier-„Lappen“ – müssen umgetauscht werden. Ein entscheidender Grund: möglichst aktuelle Bilder auf dem Führerschein. Der Umtausch von Führerscheinen aus Papier wird nach Geburtsdatum geregelt:

GeburtsjahrStichtag des Umtauschs
vor 1953 19.01.2033
1953-1958  19.07.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
ab 1971 19.01.2025

Zudem sind weitere 28 Millionen Führerscheine in Scheckkartenformat, die zwischen 1999 und 2013 ausgegeben wurden, von der Umtauschpflicht betroffen. Dieser Umtausch wird nach Ausstellungsjahren geregelt:

AusstellungsjahrStichtag des Umtauschs
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033

Änderung: Ablaufdatum für Führerscheine

Mit der Durchsetzung der EU-Richtlinie geht eine wichtige Änderung mit dem Umtausch einher: Alle neuen Führerscheine sind künftig nur noch 15 Jahre gültig. Die Tage des lebenslang gültigen Führerscheins sind somit gezählt. Ab dem 18. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine sind vom Umtausch verschont, da diese bereits ein solches "Verfallsdatum" besitzen. Für die Motorradführerscheine gelten die gleichen Tauschfristen wie bei Pkw-Führerscheinen.

Eine Wiederholung der Fahrprüfung ist nicht erforderlich. Eine erneute Beantragung beim zuständigen Straßenverkehrs- oder Ordnungsamt reicht aus. In Deutschland wird bei der Verlängerung des Pkw-Führerscheins auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet.

Alle wichtigen Fragen im Überblick: 

Fazit

Beginnen Sie rechtzeitig Ihren Führerscheintausch zu planen. Sie ersparten sich so Stress und mögliche Bußgelder. Ideal wäre es, wenn Sie den Umtausch ein oder zwei Jahre vor Ihrer entsprechenden Frist (siehe Tabelle) in Angriff nehmen.

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