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Mängelbeseitigungsansprüche außerhalb der Garantiezeit

Geschrieben von SMo. Veröffentlicht in Garantien

Das eigene Fahrzeug ist gerade aus der Garantiezeit raus, woraufhin unvermittelt ein erheblicher Schaden eintritt. Hier gilt es genau zu prüfen, welche Art Fehler vorliegt, denn bei sogenannten bauartbedingten Mängeln müssen die Fahrzeughersteller oft auch dann nachbessern, wenn Verbraucher ihre Garantiezeiträume überschritten haben.

Bauartbedingter Mangel

Treten nach dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung oder den vertraglichen Garantien Mängel auf, wird die Mängelbeseitigung oftmals mit der Argumentation abgelehnt, dass der Kunde in einer freien Werkstatt war und somit die "Kulanz" (mehr zu den Unterschieden zwischen Kulanz, Garantie und Gewährleistung ist hier zu finden) erloschen sei. Wurde jedoch bei den mangelhaften Baugruppen die zu erwartende durchschnittliche Lebensdauer oder Laufleistung nicht erreicht und liegt ein sogenannter Serien- oder Konstruktionsfehler vor (Internetrecherche zur Häufigkeit der Fehler hilft), dann besteht durchaus ein Anrecht auf Mängelbeseitigung, denn die eigentliche Ursache für den Mangel hat in diesen Fällen schon zur Zeit der Fahrzeugübergabe an den Kunden vorgelegen.

Gerichtsentscheide legen Laufleistungserwartungen fest

Die Gerichte entscheiden derartige Fälle in der Regel mit Bezugnahme von Leitsätzen. Diese enthalten Aussagen dazu, mit welcher Lebens- / Laufleistungserwartung ein Fahrzeughalter mindestens rechnen darf. Für Mittelklassefahrzeuge sind das je nach Baugruppe zwischen 150.000 km und 300.000 km. So hat der BGH in einem Urteil (Az.: VIII ZR 265/07) ausgeführt, dass die üblicherweise zu erwartenden Fahrleistung des Getriebes bei einem Mittelklassefahrzeug 259.000 Kilometer beträgt.

Mängel, die trotz herstellerkonformer Wartung innerhalb der zu erwartenden Lebensdauer auftreten und die auf sogenannte Serien- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind, sind also keine Kulanzfälle sondern bauartbedingte Mängel, die der Händler / Fahrzeughersteller zu beseitigen hat.

Wichtig und entscheidend für die Ansprüche sind folgende Faktoren:

  • Ist das Fahrzeug nach Herstellervorgaben gewartet und repariert worden?
    Dabei kommt es darauf an, dass das Fahrzeug fristgerecht, vom Umfang und Ausführungen her herstellerkonform / fachgerecht gewartet und repariert wurde.
  • Besteht kein Wirkzusammenhang zwischen dem Mangel und der nicht oder falsch erfolgten Wartung / Reparatur, dann darf der Hersteller/Händler die Mängelbeseitigung nicht ablehnen.
  • Die Ursache des Mangels liegt in einem sogenannten Serien- oder Konstruktionsfehler und ist dem Fahrzeughersteller idealerweise seit Längerem bekannt. (Nachweise z.B. durch technische Informationen, Reparaturleitfäden, interne Unterlagen o.Ä.)

Beispiele Bauartbedingte Mngel

Vorgehen

Wichtig ist, dass Sie, genau wie bei der Aufforderung zur Mängelbeseitigung innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung und  bei bestehenden Garantien, auch bei bauartbedingten Mängeln, den örtlichen Vertragspartner schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern. Nur so wird sich dieser wirklich an den Fahrzeughersteller oder Importeur wenden, und nur dann erhalten Sie eine Antwort. Mit dem untenstehenden Muster werden Sie bei dem Verkäufer Ihres Fahrzeuges vorstellig und weisen auf den zu beseitigenden Mangel hin. Lassen Sie sich den Eingang des Schreibens auf einer Kopie bestätigen.

 Nach Schadeneintritt       Vor Schadeneintritt    

 Mängelanzeige nach Schadeneintritt 

     Mängelanzeige vor Schadeneintritt 

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Unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Sebastian Trost / Ralf Galow
Fotos dieses Artikels:
Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU, Shutterstock.com