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Auffahrunfall: Nicht immer ist der Hintermann schuldig

Veröffentlicht in Unfall

Quelle: Meliha Sarper/ACEQuelle: Meliha Sarper/ACE

Da sind sich viele Autofahrer sicher: Wer hinten auffährt, ist grundsätzlich schuld. Aber das entspricht so nicht ganz der Gesetzeslage, denn auch hier gibt es Varianten. AUTOFAHRERSEITE.EU sagt, welche das sind.

Wer auffährt, trägt die Schuld?

Eigentlich erscheint die Rechtslage eindeutig: Ein Kfz fährt seinem Vordermann auf. Allein diese Tatsache reicht schon vielen Autofahrern aus, um die Schuldfrage zu definieren. Der Hintermann trägt die Schuld. Aber das ist nicht rechtens, wie das Landgericht Hagen nun entschied (Az.: 7 S 100/12).»

Was war passiert?

Einer Autofahrerin war, bei einem missglückten Anfahrversuch an einer Ampel, der Fuß vom Kupplungspedal gerutscht. Daraufhin kam das Fahrzeug nach nur einem halben Meter Fahrt ruckartig zum Stehen und ein folgendes Kfz fuhr auf. Eigentlich sollte die Sachlage relativ einfach zu definieren sein, doch das Hagener Gericht wies in seinem Urteil auf die besonderen Umstände des Geschehens hin.

Das Urteil

In der Vorinstanz hatte das Amtsgericht Lüdenscheid die Schuld in vollem Umfang beim auffahrenden Autofahrer gesehen. Dabei wies es auch darauf hin, dass die Regeln zum Sicherheitsabstand auch beim Anfahren an Ampeln gültig seien.

Das sah das Landgericht anders und urteilte, dass, wenn der plötzliche Stillstand des Fahrzeugs ohne erkennbare Vorwarnung - etwa ein Ruckeln beim Anfahren - eingetreten ist, die vorausfahrende Autofahrerin mit 25 Prozent für die entstandenen Schäden mithaftet. Das Anhalten der Klägerin war eine zusätzliche Ursache für das anschließende Auffahren des Hintermanns auf ihren Pkw. Und somit liegt zumindestens ein Teil der Haftung beim vorausfahrenden Fahrzeug.

Fazit

Immer genügend Abstand halten, denn auch wenn man im Straßenverkehr schnell „mitschwimmen“ möchte, können jederzeit unvorhersehbare Situationen auftauchen.

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