Verkehrsrecht: Punkte auch durch Verstöße im Ausland?
Das passiert im Ausland schnell: Erst ein paar Tage im Urlaub, Wagen gemietet und schon geht´s los zur Landpartie. Vor lauter Naturschönheiten übersieht man ein Verkehrsschild und schon ist es passiert. Die Polizei wird tätig und ein saftiges Bußgeld ist fällig. Aber sind deswegen auch Punkte in Deutschland fällig?
Teuer wird’s auf jeden Fall
Viele Autofahrer sind verunsichert, wenn es um verkehrsrechtliche Verstöße im Ausland geht. Denn oft geht es um hohe Geldstrafen. Und da liegt die Befürchtung nah, dass das Punktekonto in Flensburg auch gehörig aufgefüllt wird.
Der deutsche Autofahrer braucht sich zu mindestens jetzt noch keine allzu großen Sorgen machen, denn Verkehrsverstöße, die im Ausland begangen wurden, werden (Stand 4. Quartal 2015) nicht zu Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister, da es aktuell kein länderübergreifendes Punktekonto gibt.
Allerdings ist ein Fahrverbot, das sich der Autofahrer im Ausland eingehandelt hat, auch im betreffenden Land gültig. Sollte gegen Sie als deutscher Staatsbürger ein Fahrverbot innerhalb Deutschlands existieren, gilt dieses natürlich auch international. Ausschließlich wer in Deutschland ein Verkehrsvergehen begeht, wird dafür auch ggf. mit Punkten in Flensburg bestraft, informiert der TÜV Nord Mobilität aus Essen.
Im Ausland wird´s teuer
Unabhängig von den Folgen innerhalb des deutschen Rechtssystems können bei Fahrten im Ausland Missachtungen der Verkehrsvorschriften schon mal richtig teuer werden. Da reicht unter Umständen schon eine minimale Abweichung von der Höchstgeschwindigkeit - z.B. auf englischen Autobahnen - und schon werden Bußgelder in Höhe von 120 bis zu 2500 Euro fällig!
Müssen Bußgelder eingetrieben werden, helfen sich die Staaten der Europäischen Gemeinschaft mittlerweile gegenseitig. Der Rahmen dafür wurde bereits im Oktober 2010 mit einem gültigen Vollstreckungsabkommen geschaffen.
Dabei lohnt sich oft eine zeitnahe Bezahlung, denn dadurch können Sie Ihr Bußgeld in manchen Fällen ein wenig verringern. In einigen Ländern des europäischen Auslands erhalten Sie auf eine zügige Bezahlung des Bußgelds einen Rabatt.
• Übersicht Bußgelder Europa/Ruv
In einigen Ländern wird zudem noch die Halterhaftung praktiziert: Danach wird grundsätzlich nicht der Fahrer, sondern der Halter belangt. Diese Halterhaftung ist in Deutschland u.U. unzulässig mit der Folge, dass man sich gegen die Vollstreckung entsprechender ausländischer Bußgeldbescheide erfolgsversprechend verteidigen kann. Informieren Sie sich also im Vorfeld beim Auswärtigen Amt über die Vorschriften im Reiseland.
Fazit
Passen Sie bei Fahrten ins Ausland gut auf. Leichte Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer Toleranzgrenze werden in Deutschland nur mit relativ kleinen Bußgeldern belegt, das kann allerdings im Ausland schon mal ganz anders aussehen. Informieren Sie sich vorher gut über die Verkehrsvorschriften im Reiseland und halten Sie sich an die Regeln. Denken Sie auch daran, dass sich die aktuelle Gesetzgebung jederzeit ändern kann und das kann fatale Auswirkungen auf die persönliche Mobilität mit sich führen. Also – Augen auf im internationalen Straßenverkehr und passen Sie ihr Fahrverhalten der regionalen Gesetzgebung an, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Eine allzeit gute und sichere Fahrt wünscht AUTOFAHRERSEITE.EU.
Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche
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Unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Sebastian Trost / Ralf Galow
Fotos dieses Artikels:
Quelle: Polizei Bayern
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