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Alkohol am Steuer: Auch im Karneval das Auto stehen lassen!

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Quelle: Markus Hannich/ADACQuelle: Markus Hannich/ADAC

Wer seinen Führerschein nicht unnötig in Gefahr bringen möchte, sollte (nicht nur) in der närrischen Zeit sein Fahrzeug stehen lassen. Aber gerade dann ist die Polizei beim Thema Alkohol besonders wachsam.

Grundsätzlich sollte ein Kfz nur nüchtern geführt werden. Punkt. Aber schon das "eine“ Bier kann im Karneval verhängnisvoll sein, da die vermehrten Kontrollen der Polizei besonders die Alkoholsünder im Visier haben. Wer mit 0,3 Promille sein Auto bewegt, begeht unter Umständen eine Straftat, wenn beispielsweise - alkoholbedingt - Schlangenlinien gefahren wurden. Damit ist die Fahruntüchtigkeit bereits nachgewiesen. Resultat: Führerscheinentzug für sechs Monate, drei Punkte im Verkehrszentralregister.

Mit einer Geldbuße von 500 Euro, einem einmonatigen Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg ist laut Bußgeldkatalog zu rechnen, wenn der Alkoholpegel zwischen 0,5 bis 1,09 Promille liegt. Bei dieser Ordnungswidrigkeit bekommt man im Wiederholungsfall sogar die doppelte Geldbuße plus drei Monate Fahrverbot angerechnet und muss zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Ab 1,1 Promille stellt das Führen eines Fahrzeugs eine Straftat dar. Ein bis zwei Monatsgehälter (30 bis 60 Tagessätze) plus drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug werden hier fällig. Je nach Umstand kann zusätzlich eine MPU angeordnet werden. In besonders harten Fällen kann die Strafen sogar bis zu fünf Jahre betragen oder gar den kompletten Entzug des Führerscheins bedeuten. Neben hohen Geldstrafen sieht der Bußgeldkatalog für besonders schwere Vergehen auch Freiheitsstrafen vor.

Null Promille für Fahranfänger

Eine Besonderheit bei der Strafbemessung sind die Fahranfänger. Da sind bei Vergehen innerhalb der Probezeit, bei einem Alter unter 21 Jahre und mit der Einwirkung von Alkohol 250 Euro Geldbuße zu zahlen. Zusätzlich wird noch ein Punkt ins Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen. Dazu kommen ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre. Mehr dazu in unserem Artikel

Fazit

Fazit: Finger weg vom Alkohol beim Führen eines Kfz! Und das gilt nicht nur für Führerscheinneulinge oder während der „tollen Tage“ …

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

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