Verhalten im Straßenverkehr: Wie parke ich richtig?
Nicht jeder Autofahrer kennt die Regeln, Gesetze und Vorgaben beim alltäglichen Parken. Auch bei vermeintlich sicheren Fakten gibt es hier und da Überraschungen …
Daten und Fakten zum Thema Parken
Parken ist für manche Verkehrsteilnehmer ein Buch mit sieben Siegeln. Viele Regelungen sind nicht mehr geläufig oder unklar. Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, hatte der ADAC Fakten gesammelt. Hier unsere Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zum Thema Parken:
● Nur, wenn das Parken für Autofahrer auf Geh- und Radwegen durch eine entsprechende Beschilderung oder Markierungen ausdrücklich erlaubt ist, droht kein Bußgeld.
● Ausschließlich Taxen, die Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen, ist das Halten in zweiter Reihe erlaubt.
● Beim unberechtigten Parken auf Behindertenparkplätzen ist ein Verwarnungsgeld von 35 Euro fällig und das Fahrzeug kann abgeschleppt werden.
● Auf schmalen Straßen gegenüber Grundstücksein- und -ausfahrten ist das Parken verboten. Die Definition, ob eine Straße „schmal“ ist, richtet sich nach dem Grad der Behinderung, der durch das Parken auf der gegenüberliegenden Seite verursacht wird. Z.B.: ist eine Straße als „schmal“ einzuordnen, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und dem einbiegenden Fahrzeug die Fahrbahn nur 3,50 Meter bemisst.
● Das „Freihalten“ von Parkplätzen ist nicht erlaubt, es könnte u.U. eine Nötigung und damit eine Straftat darstellen.
● Laut StVO darf ausschließlich am rechten Fahrbahnrand geparkt werden, Ausnahmen gibt es nur innerhalb von Einbahnstraßen und bei Straßen mit Straßenbahnschienen, die am rechten Fahrbahnrand verlaufen. Das Linksparken ist in diesen Fällen, so ADAC, gesetzlich gestattet.
● Selbst ein ordnungsgemäß abgestelltes Auto kann in manchen Fällen abgeschleppt werden. Das ist z.B. rechtens, wenn eine Baustelle eingerichtet wird. Allerdings müssen die Hinweisschilder 72 Stunden vor Beginn des Halteverbots aufgestellt worden sein.
● Auch bei ständigem Falschparken ist der Führerschein in Gefahr. Bei zahlreichen Knöllchen ist unter Umständen eine medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) fällig, bei Nichtbestehen kann man dann den Führerschein verlieren.
● Außerhalb des Gültigkeitszeitraums des Saisonkennzeichens darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen geparkt werden, hier droht ein Bußgeld von 40 Euro.
● Oftmals sind beim Parken eine Parkscheibe oder ein Parkschein vorgeschrieben. Die Parkscheibe muss dabei dem Zeichen 318 der StVO entsprechen. Außerdem muss diese gut von außen ablesbar sein. Sollte das nicht der Fall sein, ist, je nach Parkdauer, ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 bis zu 30 Euro zu zahlen. Manuelle Parkscheiben sind immer jeweils zur vollen oder halben Stunde einzustellen (s. Link Artikel). Wenn eine Typgenehmigung vorhanden ist, darf auch eine elektronische Parkscheibe verwandt werden. An defekten Parkscheinautomaten oder Parkuhren darf, laut §13 der StVO, nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden und man muss eine Parkscheibe verwenden. Weiterlesen »»
● Parkplätze haben ihre ganz eigene Regelung, denn hier gilt oft nicht „Rechts vor Links“, sondern das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung. So können Fahrspuren auf Parkplätzen nicht immer als Straßen angesehen werden, daher ist hier die Vorfahrtsfrage oft unklar. Wenn sich allerdings das Fahrbahnnetz deutlich von den Abstellplätzen unterscheidet, kann der Fall auch anders gelagert sein: Wenn kreuzende Fahrbahnen eindeutig Straßencharakter aufweisen, gilt hier häufig der Grundsatz „Rechts vor Links“. Weiterlesen »»
● Ein Nicht-Kunden Auto, das längere Zeit auf einem Parkplatz eines Einkaufsmarktes parkt, darf abgeschleppt werden. Weiterlesen »»
● Beim Parken unter Bäumen werden herunterfallende Äste in vielen Fällen als „naturgebundenes Ereignisse“ bewertet und Schäden durch Kastanien, Nüsse oder Eicheln von den Gerichten meist als „Gefahren aus den Gegebenheiten der Natur“ eingestuft. Weiterlesen »»
● Parken Sie im Sommer nicht auf bewachsenen Flächen und Randstreifen, denn die abstrahlende Hitze der Motor- und Abgaskomponenten können leicht Brände entfachen. Wichtig ist, sein Fahrzeug immer auf Asphalt- oder Schotteruntergründen zu parken, um der Gefahr einer Entzündung von brennbarem Material unter seinem Fahrzeug vorzubeugen. Weiterlesen »»
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Fotos dieses Artikels:
Quelle: Patrick Strattner/ADAC
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